Feuer im Wald

  • wenn du z.b. eine mulde aushebst, alle blaetter im umkreis von mind. 70cm entfernst, die erde auf einen haufen direkt neben der mulde aufhaeust, um sie im fall des falles sofort aufs feuer schaufeln zu koennen und den klappspaten in die erde steckst, einfach so das alles einen sicheren,serioesen eindruck macht, wie bereits von anderen erwaehnt wurde, und den foerster, polizisten oder wer auch immer kommen sollte, erklaerst warum du ein feuer machst und auch wie, evtl mit flint oder so, also nicht gerade mit dem feuerzeug, ( auch wenn es so waere er muss nur in ein gespraech verwickelt werden das gut argumendiert wird! tarnen und taeuschen, verstehst du?! ), vielleicht ist er ja begeistert von deinem koennen und der umsicht mit der du gehandelt hast. also viel spass dabei. und lass es dir gut gehen.


    sorry fuer die tausend und‘s.


    Bitte in Zukunft ein wenig auf Groß- und Kleinschreibung achten, es ist halt einfacher zu lesen :) Danke und Gruß, WildHog

  • Wir haben gestern verschiedene Feuerarten (Pyramidenfeuer, Sternfeuer, Grubenfeuer) ausprobiert und ich war mal wieder erstaunt, wie schnell das umliegende Gras trotz Feuchtigkeit anfängt zu glimmen (ca. 20 Min nach dem Entzünden) und die Glut sich dann ausbreitet. Es ist natürlich nichts passiert und wir haben alles ordungsgemäß gelöscht. Ich wollte nur noch mal verdeutlichen, wie sehr man beim Feuermachen/ -betreiben aufpassen sollte.



    Grüße Kenny

  • Hallo,
    nachdem hier viel rumgeschrieben wurde, habe ich jetzt mal was handfestes. Und zwar habe ich mal die Genehmigung für mein Basiscamp rausgesucht. Dieses Camp ist zwar kein Wald ist jedoch von Wald umgeben.
    Also hier meine, ich wiederhole meine Auflagen zum Feuermachen (RLP, Landkreis Bernkastel Wittlich): "Auszug aus dem Schreiben"
    Gemäß § 24 des Landeswaldgesetzes vom 30.11.2000 darf im Walde und in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald nur mit Genehmigung des Forstamtes Feuer angezündet und unterhalten oder offenes Licht gebraucht werden. Hiervon kann ausnahmsweise abgesehen wer-den, wenn bei der Durchführung des Zeltlagers folgendes beachtet wird:
    • Die Feuerstelle ist mit äußerster Vorsicht zu betreiben.
    • Das Feuer ist klein zu halten.
    • Es darf nichts verbrannt werden, was verstärkten Funkenflug verursachen kann.
    • Um die Feuerstelle im Umkreis von mind. 3 Metern ist der vorhandene Rohboden bis auf den Mineralboden abzuziehen.
    • Geeignete Löschmittel (Feuerpatschen und Löschwasser) sind bereitzuhalten.
    • Feuerstellen sind während des Gebrauchs zu bewachen. Das Feuer ist nach Gebrauch zu löschen.
    • Das Einschlagen und Sammeln von Holz im Wald bitte ich, im Einvernehmen mit dem zuständigen Forstbeamten vornehmen zu lassen.
    Ich hoffe ich konnte euch etwas weiterhelfen.

  • Hier 2 sehr gute Videos zum Thema von Kai Sackmann. Zusammen mit Phagomiers Video allumfassend würde ich behaupten.


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