ZitatIch glaube oft wird Homöopathie mit Naturheilkunde verwechselt.
Seit wann ist Arnica-Öl denn Homöopathie supi?
So war es bei mir, bis ich endlich mal nachgeschaut habe, das es da nur um inhaltlose Substanzen geht.
ZitatIch glaube oft wird Homöopathie mit Naturheilkunde verwechselt.
Seit wann ist Arnica-Öl denn Homöopathie supi?
So war es bei mir, bis ich endlich mal nachgeschaut habe, das es da nur um inhaltlose Substanzen geht.
Das ist nicht euer ernst, das ihr als Buschmänner an Homöopathie glaubt!
Wahnsinn wie hier einige Gesetze auslegen wollen. Krupp scheint mir der einzige mit klarem Verstand zu sein, Smeagol zumindest moderat, vermittelnd.
Einen guten Anwalt braucht es da nicht. Das Bundeswaldgesetz ist nicht mal auslegbar. Eine Überregulierung sehe ich hier ausnahmsweise nicht. Scheint wie Krupp meint, extra zum Schutz von Waldbesuchern vor rabiaten Waldbesitzern zu sein.
Das was Sel(?) schreibt, das ein Waldbesitzer wenn er mich raus haben will, das auf jeden Fall hin bekommt, ist Bullshit! Aber vermutlich kommt genau daher diese Hartnäckigkeit der Waldbesitzer, weil ihnen der Staat so wenig Rechte einräumt. Wenn ich Pilze suche oder auf nem Baumstamm sitze und mein Butterbrot esse, kann mir der Waldbesitzer gar nichts, oder wir landen wieder bei Nötigung und Körperverletzung.
Auf Sprüche wie "Ich könnte ja wenn ich wollte, aber wenn du vernünftig bist..." kann ich verzichten.
Viel Spaß Albär, wenn ihr Waldbesitzer ständig mit Motorsäge und "Waldarbeiten"-Schild rum laufen müßt, um euer vermeintliches Recht zu verteidigen.
Ach ja, die Pflicht zum mitführen des Persos besteht wirklich nicht.
Und die Erholung der Bevölkerung ist sogar einer der vorrangigen Zwecke von Wald und das ich das kann, dazu ist der Waldbesitzer sogar verpflichtet zu sorgen und kommt jetzt nicht wieder mit X mal durch gekauten Ausnahmefällen
ZitatAlles anzeigen§ 1 Gesetzeszweck
Zweck dieses Gesetzes ist insbesondere,
1. den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für
die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den
Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrarund
Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten,
erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern,
ZitatDu darfst Dich dort jederzeit gerne zur Erholung aufhalten, so lange Du keinen Unfug treibst. Sollte ich der Meinung sein, dass Du dort durch Waldarbeiten gefährdet bist, darf ich Dich verweisen oder entspr. Teilbereiche einzäunen.
Und nicht mehr und nicht weniger hab ich gesagt. Vielleicht mit anderen Worten, da ich eben den Schwerpunkt darauf lege, das ein Waldbesitzer ohne besondere Umstände eben niemanden des Waldes verweisen kann.
ZitatDoch, es steht da. Forstest Du eine Fläche auf, ist das Wald. Und ja, den darf ich dann unter den gleichen Bedingungen wie andersherum zur Erholung aufsuchen.
Aber der Garten wird nicht öffentlich. Wo ist da die Grenze? Ich dachte, Wald hätte vielleicht was mit dem Alter zu tun.
Hagbard, der Pächter hat es damit begründet, das es seine Pilze wären
ZitatDie Erstaufforstung bisher nicht mit Wald
bestockter Flächen durch Saat oder Pflanzung bedarf der Genehmigung
durch die Forstbehörde
Ist das nicht krank, das eine Aufforstung eine Genehmigung benötigt? Kann doch auf meinem Grundstück machen was ich will. Was wenn Bäume nun wild wachsen?
Was ich noch mal ins Spiel bringen wollte, der eventuelle Missbrauch. Es könnte ja jeder der einen Hut trägt kommen und behaupten der Wald gehöre ihm. Aber da wir uns einig sind das uns der Waldbesitzer nicht raus schmeißen darf, ist das obsolet!
Danke Krupp! Ich war schockiert über so viel Halb- und Unwissen über die Rechte von Waldbesitzern, gerade bei Waldläufern. Der Straftatbestand der Nötigung ist schon erfüllt, wenn mich jemand anschreit: "Verschwinde!". Nämlich weil ich mich dann bedroht fühle und mit schlimmerem rechnen muß.
Wenn ich lese, wer hier wen glaubt alles festnehmen zu können, nach dem Jedermannsrecht, da sträuben sich mir die Nackenhaare.
Bei uns bei Halle kommen wir eh nicht damit in Berührung, weil es keine Kleinstparzellenbesitzer gibt.
Nicht nur daß das Bundeswaldgesetz recht eindeutig ist, mir hat es ein Kleinstbesitzer auch mal so erklärt, das er niemanden am Betreten seines Waldgrundstückes hindern darf. Und das sollte jeder Besitzer wissen.
Um mal wieder den Bogen zum TE zu kriegen, kann man das jetzt schwer beurteilen, da er ja nicht einfach durchlatschen wollte, sonder was machen und da kommt der Besitzer ins Spiel, der die Holzrechte hat.
Immer noch steht für mich die Frage, was ist Wald? Wenn ich meinen Garten aufforste, dann wird das nicht zum öffentlichem Wald. Was ist mit dem Bauern und seinem Feld?
Bei uns hat die Gemeinde ein riesiges Stück Allmende verscherbelt. In meiner Kindheit war das Hangheide. Den Begriff hab ich eben erfunden. Nun ist es ein Hangwald. Aber der Besitzer hat es eingezäunt. Scheint also kein Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zu sein.
Interessantes Thema finde ich. Wann ist ein Mann ein Mann? Und wann ist ein Wald ein Wald?
ZitatAlbbär hat mit keinem Wort gesagt, dass er irgend etwas "Schlimmes tun wird" wenn der "Diskussionspartner" der Aufforderung nicht Folge leistet. Somit keine Drohung mit irgend etwas und auch keine Nötigung im strafrechtlichen Sinne!
Wird das jetzt eine Wortklauberei, am Sinn der Sache vorbei?
ZitatGlaub mir, Megalithiker: Wenn ich Dir sage RAUS aus MEINEM Wald dann gehst du!
Das klang für mich bedrohlich, aber wenn er es nicht so meint, dann kann ich ja weiter Pilze suchen.
Es geht doch allein um die Tatsache, darf er das? Antwort lautet, nein, so lange keine besonderen Umstände vorliegen. Mit seinen Rechten und Pflichten sollte sich jeder Neuwaldbesitzer auseinander setzen. Ich weiß von einem Jagdpächter der einen Pilzsucher seines Revieres verwiesen hat. Dürfen tut er das noch lange nicht.
ZitatLandfriedensbruch (im einschlägigen strafrechtlichen Sinne) ist sowas von unpasssend im hiesigen Kontext!!! Da möchte ich dich doch auch wieder an den reinen Gesetzestext verweisen! Diese strafrechtliche Norm ist schlicht und einfach für "ganz andere" Sachverhalte konzipiert.
Okay, Unwissen meinerseits, aber wieder was gelernt!
Ich habe die vorhergehenden Kommentare nicht gesehen.
Zitatwas willst du in einem Wald, wo du nicht willkommen bist?
Ich würde dann weiterziehen, denn eine erholsame Nacht ist anders.
Natürlich, zumal das Campen sowieso eine Ordnungswidrigkeit wäre. Es geht nur ums betreten und Nutzung von Waldfrüchten.
ZitatNein. Dafür gibt es spezielle Gebiete. Privatwald und überwiegend auch öffentlicher Wald ist eine wirtschaftliche Einheit. Aber Du darfst ihn zur Erholung nutzen
Schon auf diesem kurzem stück hast du dich widersprochen.
ZitatGenau das steht schon ganz am Anfang des Bundeswaldgesetzes, §2.
Nee, eben nicht. Wenn ich eine umfriedete Pferdekoppel habe und diese aufforste, ist das dann Wald den ich öffentlich zugänglich machen muss? Ich denke eher nicht.
ZitatIch bin auch ein Querdenker, aber ich weiß, wann es genug ist.
Wenn du merkst im Unrecht zu sein?
ZitatAuch Quatsch! Wenn ein Waldbesitzer meint, einen anderen Menschen des Waldes verweisen zu müssen und ihm eine dementsprechende Weisung erteilt, ist das noch lange keine Nötigung im strafrechtlichen Sinne.
Das Strafgesetzbuch sieht das anders:
ZitatWer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich gehe ja nicht einfach aus dem wald, nur weil Albbär es mir sagt. Also muss er mir drohen und schon ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt.
ZitatDas im deutschen Recht genutzte Wort des "Hausrechts" und die strafrechtliche Norm des "Hausfriedensbruchs" ist aus meiner Sicht für die oben allgemein genannten Fälle (Wanderer, Mensch, Bushcrafter) abseits der Wege nicht anwendbar!
Wenn käme da der Landfriedensbruch in Frage, gilt aber nicht für den Wald. Ein Waldbesitzer ist dazu verpflichtet seinen Wald für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten, da die Nutzung des Waldes als Erholungsgebiet als Allgemeingut gilt.
ZitatEin Ast kommt runter und er hat Kopfweh (und ich kenne einige denen das passiert ist, das geht bis zur Berufsunfähigkeit oder dieser länglichen Holzkiste und einer ca. 2m^2 grossen Parzelle).
Rate mal wer da versicherungstechnisch und rechtlich der Ar... ist....
Genau, der Waldbesitzer. Gnade ihm die Haftpflicht, Gott oder Berufsgenossenschaft wenn er dir auch noch erlaubt hat sich da rumzutreiben.
Was ist mit Tausenden Pilzsuchern? Wie kann man einen Wald sichern?
Jeder kann jeden auf Grund größerer Argumente des Waldes verweisen. Ob Waldbesitzer oder nicht, es bleibt Nötigung.
Die Frage bleibt immer noch, was ist Wald?
Zitatna du hast Töpfe und vielleicht Pfannen und auch noch einen Schlafsack dabei.
Da kann man doch nett mit konstruieren.
Das mag was anderes sein, wobei ich jetzt nicht streiten möchte, welche Rechte der Waldbesitzer ohne Polizei hat.
Albbär mag ein Rambo sein, auf jeden Fall ist er bei Gewalt gegenüber Waldläufern ein Krimineller.
Seht es ein Leute, so lange mir nicht jemand per Gesetzestext beweist, das ein Waldbesitzer spezielle Rechte hat, glaub ich es auch nicht.
Der Wald ist zur Erholung gedacht. Der Waldbesitzer hat die Holz- und Nutzungsrechte, aber nicht einmal das Pilze- oder Beeren sammeln kann er verbieten.
Welche Gefahr??????????????????????????????
Seltsam das gerade unter Bushcraftern so wenig wissen herrscht.
Der Waldbesitzer darf einfach niemanden des Waldes verweisen, egal ob ihm meine Nase passt oder nicht und das ist auch gut so, das der Wald immer noch frei zugänglich ist.
Was ist eigentlich so schwer daran, ein Gesetz zu lesen und zu verstehen? Sind wir hier in der Grundschule?
Kein Waldbesitzer darf seinen Wald einzäunen.
ZitatWenn ich Dir sage RAUS aus MEINEM Wald dann gehst du!
Ich werde mich nicht mit dir anlegen, wohl aber werde ich dich wegen Nötigung anzeigen.
§14 Bundeswaldgesetz
ZitatAlles anzeigen(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit
Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht
auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.
(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere
des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung
erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und
andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleich stellen
Auch Privatpersonen dürfen niemanden des Waldes verweisen und das ist gut so, sonst könnte sich jeder Privatbesitzer seinen Wald einzäunen.
ZitatWenn aber eine Straftat dabei ist ( sprich Feuer oder Baumfällen usw. )
was ist dann?
Zitat§ 127
Vorläufige Festnahme
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
Würde ich allerdings nicht tun.
Sagt mal, ist das wirklich so das einen ein Waldbesitzer aus seinem Wald ausweisen kann? Laut Bundeswaldgesetz darf er das nämlich nicht.
Wobei ich mich immer Frage, wie Wald eigentlich definiert ist?
Danke! Hab es schon raus gefunden!
Wahnsinn! Das sind schon lange meine Phantasien ob ich mit primitiven Mitteln eine Vernünftige Hütte bauen kann, keinen Laubhaufen. Ich hätte mir zumindest eine Axt gegönnt, aber der Typ hat bei Null angefangen! Beim Dach dachte ich auch eher an Gras/Heu.
Aber so viel Lehm muß man haben und einem größerem Sturm hält das Dach nicht stand. Wie viele Tage oder Wochen wird er gebraucht haben?
@Beni
Ich denke das loch im Giebel war der Rauchabzug. Deshalb sind bei Asterix die Dächer zum hinterem Giebel doch immer abfallend, oder?
Okay, sehe grad hast das mit dem Rauch ja geschrieben.
Ich habe die Tropen oder Subtropen an Hand der Geräuschkulisse erkannt. Die Kochstellen befinden sich meist außerhalb oder in extra Hütten.
Wie kann ich das Video auf einem anderem Forum verlinken?
Ich hätte jetzt auch auf Eisen getippt, kenne mich aber zu wenig aus. Wenn es Affenjunge trinkt, würde ich 10 Minuten warten und es dann auch trinken.
In Deutschland wäre man eh nicht drauf angewiesen.
Das mit dem Solawi ist ja gut und schön, kommt mir aber wie so ein Trend vor. Erinnert ihr euch? Vor wenigen Jahrzehnten waren das noch belächelte Freaks die in Reformhäusern eingekauft haben, heute ist es einfach "hipp" Bio zu kaufen.
Statt Solawi kann man auch einfach beim örtlichen Erzeuger kaufen und/oder nen Schrebergarten nehmen.
Als ich im Sommer mal in Meck-Pomm war, habe ich dort keine Südfrüchte bekommen. Geht in der Saison nicht sagte die Verkäuferin. Und genau so muß der Hase laufen!
Ich hab auch schon in Hamburg wilde Brombeeren gepflückt und mir in dieser Zeit Obstkauf gespart. Hier up`n Döörp, kaufe ich auch die ganze Saison kein Obst im Supermarkt.
Hier mal was zum Thema Buschbrot. Bin da zufällig drauf gestoßen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Korowai
ZitatExistenziell wichtig für ihr Überleben ist die Herstellung von Sago (kho). Um dieses – im europäischen Markt als Verdickungsmittel bekannte – Nahrungsmittel zu gewinnen, werden (bisweilen riesige) Sagopalmen (Metroxylon sagu) gefällt, deren Stämme mit Steinäxten geöffnet und bis aufs Mark ausgeweidet. Die Frauen waschen die Extrakte anschließend in primitiven Waschanlagen und gewinnen so das reine Sago.[12] Da recht stärkehaltig, wird das Sago in Bananenblätter gewickelt, um dann gebacken zu werden. Der papuanische Name „Sago“ bedeutet so viel wie Brot, denn die Stärke der Sagopalme liefert weiterhin das Mehl für Teigwaren wie Fladen. Die umherkrabbelnden Sagolarven der Rüsselkäfer werden ebenfalls verspeist. Generell lässt sich sagen, dass die Korowai – wie alle Wanderfeldbauern mit stark ausgeprägter Jagd- und Sammelorientierung – von einer aneignenden Wirtschaftsform leben (Subsistenzwirtschaft).[13]
Und noch was. Ich weiß nicht mehr, ob ich das hier schon hatte, aber es passt gut zum Thema. Der Wissenschaftler Jared Diamond, gibt der "westlichen" Welt nur noch wenige Jahrzehnte bis zum Zusammenbruch. Die Gründe beschreibt er im Buch "Kollaps".
Wir können nicht alle als Jäger und Sammler leben, aber so weiter machen wie bisher können wir auch nicht.
Ist ja der absolute Wahnsinn. Das werde ich probieren.
Was machst du mit Goldrute? Das ist Unkraut!
ZitatDas finde ich nicht! Wenn man verantwortungsbewusst und nachhaltig sammelt, sorgt man auch dafür, daß nächstes Jahr noch genug für alle da ist...und das kann man erstmal dadurch tun, indem man nicht alles leer sammelt und indem man die Pflanzen auch gleichzeitig vermehrt.
Gut, da gingen wohl unsere Begriffsdefinitionen auseinander. Ich verstehe darunter einen wild angelegten Garten. Aber ich verstehe was du meinst mit dem Waldgarten. der Sammler gleichzeitig als Heger und Pfleger. Kann mir gut vorstellen, das es unsere Vorfahren eben so gemacht haben.
Persönlich stehe ich aber total auf gezieltes Gärtnern, also die Anlage eines Gartens, wo alles zusammen wächst, was der Sammler aus verschiedenen Richtungen holen muß.
Das mit dem Bushbrot ist interessant. Ich überlege schon, was ich aus meinem Mais machen könnte. Die paar Kolben die ich heuer testweise habe, esse ich roh oder gekocht. Schmeckt so lecker! Aber ich denke da auch an Maisfladen, eventuell mit Eichelmehl gestreckt.