Beiträge von Mosin

    Mahlzeit zusammen.:winken

    Ich meine mich zu erinnern, dass es da unterschiede bei den Jägern gibt - die einfachen Hobbyleute und den amtlich bestellten Jäger. Ebenso verhält es sich mit dem Förster. Die Aussage dass irgendjemand die gleichchen Rechte wie die Polizei hat, halte ich für fragwürdig. Es gibt die sogenannte Jedermann-Festnahme, die ich aber nicht für rechtlich abgesichert halte.


    Ein leises Echo im Hinterkopf sagt, dass Ben da mal ein Video zu gemacht hat, ist aber schon ein paar Jahre her.


    Bei der Gültigkeit des Jagdgesetzes, wird keine Unterscheidung zwischen "Hobby"-Jäger und Berufsjäger hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten getroffen.

    Was @outdoorfriend also aus dem Jagdgesetz zitiert hat ist korrekt und der Jäger hat in diesem Falle polizeiliche Rechte, was die Feststellung der Personalien und die Abnahme gefangenen oder erlegten Wildes, Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen sowie Beizvöge anbelangt.


    Das vorläufige Festnehmen oder auch Jedermann-Recht wird im §127 der Strafprozessordnung geregelt:

    §127 StPO

    (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. 2Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

    Dem ambitionierten Bogenschützen könnte, wie benbushcraft schon schrieb, in erster Linie Wilderei vorgeworfen werden. Der Tatbestand ist erfüllt wenn ein Verstoß gegen §1 Absatz (1) , (3) oder (4) des Bundesjagdgesetzes vorliegt. Sprich wenn keine Erlaubnis zur Jagdausübung vorliegt (Jagdpacht, Begehungsschein für Jagdscheininhaber)

    Bundesjagdgesetz
    § 1

    (1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
    (2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.
    (3) Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten.
    (4) Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
    (5) Das Recht zur Aneignung von Wild umfaßt auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.
    (6) Das Jagdrecht unterliegt den Beschränkungen dieses Gesetzes und der in seinem Rahmen ergangenen landesrechtlichen Vorschriften.



    §127 StPO gilt also auch für den Jäger, der den Bogenschützen bzw vermeintlichen Wilderer in seinem Revier antrifft.


    Trotz allem würde ich nicht gleich jeden Bogenschützen im Revier festnehmen, dass würde ich schon reichlich abwägen.

    Wenn mir einer mit Bogen, Gummi-Tierattrappe oder Papierscheibe begegnet würde ich deswegen nicht der Wilderei bezichtigen. Das Gespräch würde ich mit ihm aber trotzdem Suchen damit er auch in Zukunft kein Wilderer wird.

    Bei Verwendung Jagdlicher Spitze sähe das aber schon anders aus.


    Das ist aber nur meine Persönliche Meinung, und keines Falls eine juristische Beratung. Ich bin kein Jurist , nur Jäger. :lol:gewehr


    In diesem Sinne weiterhin viel Spaß beim Bogenschießen :)

    Guten Morgen liebe BCP'ler,


    als Jäger bin ich natürlich des öfteren im Revier unterwegs und schaue wo und was

    gerade los ist.

    Als ich die Tage wieder ein paar Fährten nach ging, kam mir die Idee ein paar der

    Eindrücke für euch fest zu halten und die ein oder andere Erkenntnis dazu

    zugeben.

    Als Literatur für das Selbststudium nutze ich „Wie lerne ich Spurenlesen?“ von

    Hans-Jörg Kriebel, und ich muss sagen es hat mir sehr geholfen, auch wenn ich bei

    weitem noch nicht ich alles beherrsche was er in seinem Buch beschreibt. Aber

    daran arbeite ich noch.


    Beginnen möchte ich mit einem einzelnen Trittsiegel.



    Deutlich zu sehen ist, dass es sich hier um einen Paarhufer handelt. Die beiden

    „Zehen“ (der Jäger spricht von Schalen) sind gut zu erkennen und leicht V-förmig

    gespreizt. Bei langsamen Gang des Tieres und einiger maßen festen Boden sind die

    Schalen parallel angeordnet. Die Schalen spreizen sich je schneller sich das Tier

    bewegt, z.b. wenn es die Energie in einen Sprung setzt oder nach dem Sprung

    wieder auf kommt. Aber auch besonders weicher / lockerer / feuchter Boden können

    zum spreizen der Schalen führen da das Tier tiefer einsinkt. In diesem Fall war

    der Boden trocken und nicht all zu fest. Ich bin der Ansicht, dass das Tier in

    diesem Fall im Trott unterwegs war.


    Herr Kriebel führt in seinem Buch acht Geschwindigkeitsstufen auf (mit steigender

    Geschwindigkeit): Schleichen, Passgang, langsamer Gang, Diagonal Gang, Trott,

    Sprung, Lope, Galopp


    Vermutlich nahm es bei äsen eine weiter entfernte Störung war und zog sich

    deshalb in den Wald zurück ( Spur verlief vom Feld in Richtung Wald)


    Die beiden eher Punktförmigen Vertiefungen unter den Schalen sind zwei

    zurückgebildete Zehen die sich weiter oben am Lauf des Tieres befinden und als

    „Geäfter“ bezeichnet werden. Das Geäfter ist bei allen Schalenwildarten vorhanden

    , aber bei weiten nicht immer im Trittsiegel sichtbar.

    Die Form und Anordnung des Geäfters zu den Schalen kann einen Hinweis auf die

    Tierart geben.

    Ist das Geäfter punktförmig und in einer Linie hinter den Schalen (wie in diesem

    Bild) spricht das für die Familie der Hirsche (Cervidae). Bei Wildschweinen

    hingegen sitzt das Geäfter außerhalb der Schalenabdrücke und ist dreieckig bis

    sichelförmig. Auch die Spitze der Schalen sind beim Wildschein runder und nicht

    so spitz wie in diesem Bild. Die wirkliche Größe kann man in diesem Bild zwar

    nicht erkennen aber ich kann euch sagen das die Schalenabdrücke hier ca 4- 5cm

    messen. Das Wildschein haben wir bereits ausgeschlossen und die Größe spricht

    auch für eher für ein adultes Reh. Weiter hin ist das Reh auch die einzige Art

    aus der Familie der Hirsche die hier in unserem Revier vorkommt.


    Zum Vergleich hier noch eine Fährte eines Rehs in langsamen Gang auf feuchtem

    Feld. Die Schalen sind parallel zu einander und die Spitze Form ist auch gut

    erkennbar.

    Man kann anhand einer Fährte allerdings noch viel mehr Informationen gewinnen als

    nur die Tierart zu bestimmen. Zum Beispiel das Geschlecht. Tiere setzen beim

    gehen den hinteren Fuß in den Abdruck des vorderen Fußes, man spricht von

    „direktem Registrieren“ oder setzen ihn etwas versetzt hinter den Abdruck des

    vorderen Fußes , dann spricht man von „indirektem Registrieren“.

    Bei allen Schalenwildarten liegt das „direkte Registrieren“ vor, d.h. Jedes

    Trittsiegel was man sieht sind eigentlich zwei, das vom vorderen und das vom

    hinteren Lauf.


    Nun ein kurzer Exkurs zur Anatomie um ableiten zu können um welches Geschlecht es

    sich hierbei handelt. Das Becken ist bei weiblichen Tieren etwas breiter als die

    Schultern, um das setzen der Jungtiere zu erleichtern, bei männlichen Tieren sind

    die Schultern breiter als das Becken. Beim Menschen verhält es sich meist

    ähnlich.


    Da wir nun wissen das die Tiere „registrieren“ und wissen welches Geschlecht die

    breiteren Schultern bzw das breitere Becken haben können wir nun aus dem

    Trittsiegel das Geschlecht ableiten. Bei Weibchen sitzt der Abruck der hinteren

    Schalen im Bezug zu dem der vorderen auf Grund des breiteren Beckens etwas nach

    außen versetzt. Bei den Männchen dann analog nach innen versetzt. Dies im

    Trittsiegel zu erkennen ist nicht ganz einfach da es sich bei dem Versatz meist

    nur um wenige Millimeter handelt und man dazu noch ein oder zwei weitere Abdrücke

    braucht um sagen zu können ob es sich um den linken oder rechten Lauf handelt.

    Anhand der Fährte sehen wir das sich um den linken Abdruck handelt. Ich habe im

    Bild die markante Stelle gelb markiert. Der kleine schwarze Streifen bzw. der

    Schatten rechts der gelben Markierung zeigt dass das Trittsiegel des Vorderlaufes

    weiter außen saß und beim absetzen des hinteren Laufes etwas Erde nach links auf

    geschoben wurde. Der Lauf setzte also etwas weiter innen auf. Wir können als nun

    darauf schließen dass das Tier männlich ist. Da das Trittsiegel sehr klein ist

    gehe ich von einem schwachen Bockkitz aus.


    Da die Lage der Trittsiegel zu einander nicht immer klar zu erkennen ist empfehle

    ich sich mehrere der selben Fährte anzuschauen bevor man sich bei dem Geschlecht

    festlegt.



    Zur Verdeutlichung der Lage der einzelnen Trittsiegel habe ich mal ein

    skizziertes Fährtenbild aus dem Buch von Herrn Kriebel abfotografiert.






    Weiter Trittsiegel und Infos folgen in Kürze (soweit Interesse eurer Seits daran

    besteht)

    Jetzt beginnt erstmal der Arbeitstag.


    Grüße aus der Rhön

    Sascha

    Ich bin gerade beim durchstöbern des Forums auf diesen Thread gestoßen, auch wenn er schon eine Weile zurückliegt will ich ihn gern noch mal auf greifen und meinen Senf dazu geben ^^


    Ich kann Parzival recht geben das man Messer(-rohlinge) aus Federstahl durch aus in Öl härten sollte, die angegebene Begründung ist aus physikalischer und erkstofftechnischer Sicht allerdings Falsch.

    Zum einen tritt das beschriebene "Dampfpolster" auch bei Öl auf, weshalb man grundsätzlich das Werkstück im Öl oder Wasser umrühren sollte, damit sich die Dampfblasen von der Oberfläche lösen und der Stahl gleichmäßig gehärtet wird.

    Die erzielbare Härte hängt neben der Stahlsorte auch von der Abkühlgeschwindigkeit ab, welche umso größer ist je größer der Temperaturunterschied zwischen Abschreckmedium und Werkstück ist. Wasser hat eine spezifische Wärmekapazität von 4,182 KJ/(Kg*K) , Maschinenöle hingegen 1,6 - 2 KJ/(Kg*K). Das heißt

    Wasser kann ca die 2,5-Fache Wärmemenge von Öl auf nehmen bis es um 1 Kelvin / 1Grad wärmer wird. Weiterhin ist Wasser mit einer Leitfähigkeit von ca. 0,5 W/(m*K) ein deutlich besserer Wärmeleiter als Öl mit 0,15 W/(m*K). Wasser kann also nicht nur mehr Wärme aufnehmen sondern diese auch schneller als Öl vom Werkstoff ableiten, weshalb in der Folge die Abkühlgeschwindigkeit in Wasser deutlich höher ist als in Öl.


    Warum wird für Messer nun Öl anstelle von Wasser verwendet, obwohl dieses doch eine schnellere Abkühlung und somit eine höhere Härte ermöglicht?

    Der Grund sind die auf tretenden Spannungen bei der Umwandlung von Austenit in Martensit während des Abschreckens. Diese Eigenspannungen können so groß werden das sie die Zugfestigkeit des Stahls übersteigen und es zur Rissbildung kommt, insbesondere dann wenn der Stahl vorher nicht Spannungsarm geglüht wurde. Soweit zur Theorie...


    Klingen aus Federstahl, vor allem wenn sie lang sind und nur eine geringe Materialstärke aufweisen, sollten sie unbedingt weich- oder spannungsarmgeglüht und in Öl angeschreckt werden. Bei kleineren bzw dickeren Werkstücken kann man sie nach dem glühen auch in Wasser abschrecken. Reine Kohlenstoffstähle eignen sich zum abschrecken in Wasser meist deutlich besser, da diese eine höhere Abkühlgeschwindigkeit benötigen.


    BTW: Blatt und Spiralfedern aus dem KFZ-Bereich bestehen oftmals aus 61SiCr7 (1.7108). Spezielle Angaben zur Wärmebehandlung stellen die meisten Stahlproduzenten / -lieferanten online auch zur Verfügung.