Beiträge von c.kaestner

    Hallo,
    ich bin erstaunt, wieviele hier nur dieses Set empfehlen. Ich frage mich mittlerweile, ob es verschiedene Varianten davon gibt. Ich habe dieses hier probiert Lansky bei Amazon und relativ schnell wieder zurückgeschickt weil ich meine dicken Klingen damit nicht schärfen konnte (die passten da einfach nicht rein). Daran rumbasteln, oder neue Schrauben besorgen wollte ich auch nicht und deshalb bin ich bei diesem Set hier hängengeblieben Spyderco Sharpmaker.
    Damit bin ich sehr zufrieden, denn es ist vollkommen egal, welche Form die Klinge hat, ob sie Sägezahnung hat, oder wie breit sie ist. Selbst Äxte bekommt man damit rasiermesserscharf.
    Daher meine Frage: Was schärft Ihr mit dem Lansky?

    Ein Thema der Waidmannigkeit ist das Garantieren eines schnellen, tierschutzgerechten Todes !


    Kannst Du das wirklich garantieren? Kannst Du verhindern, dass sich das Wild im letzten Moment abwendet? Wenn ich hier einige Beiträge (nicht von dir) zum Thema Trägerschuss lese, wird mir anders. Wie schnell wird aus einem Trägerschuss ein Gebrechschuss und was hat das dann noch mit Waidgerechtigkeit zu tun? Jetzt mal ehrlich: Wusstet ihr was ihr tut als ihr euren ersten Jagdschein gelöst und das erste mal den Finger krumm gemacht habt? Ich meine nicht die Theorie! Ich kann das nicht so ganz nachvollziehen, dass die Waidmänner meinen hier die große Keule auspacken zu müssen und auf Affenjunge einzuprügeln. Wenn er sich so doof anstellt wie ihr das unterstellt, glaubt ihr ernsthaft er kommt näher als 60m an ein Reh ran? Und jackknife sagte es ja, mit dem Equipment, vielleicht noch auf Sauen, glaubt ihr ernsthaft, dass die das im geringsten stört?

    Hallo,
    bleib bitte erstmal daheim! :)
    Du hast nur das gelesen, was Du wolltest ;) StGB gilt auch für Otto Normalbürger. Da steht in §292 StGB, dass nur Jäger die Jagd ausführen dürfen. Wenn Du nun einen Habicht entführst und einem Polizisten erklärst, dass der dir deine Mahlzeiten (die Kaninchen) in Notsituationen besorgt, dann ist das Wilderei. Das letzte Stückchen, dass dir von deinem Jagdrecht geblieben ist, ist die Bejagung von Kanin und Haarraubwild auf deinem Grundstück. Und da kommt das Jagdgesetz wieder ins Spiel: 200m um befriedetes Gebiet (Gemeinden, Wildgehege und dergleichen) ruht die Jagd. Da kann eine Rotte Wildschweine sitzen und der Jäger darf nicht schießen. Du hingegen darfst dir deine Kaninchen holen -derJäger darf das nicht, auch wenn Du ihn bittest. Der leiht die im besten Fall noch das Equipment aber selbst darf er dort nicht jagen. Das meine ich mit Jagdrecht geht nur Jäger an. Alles andere bleibt bestehen. Erzähle also bitte keinem, ich hätte dich mit Schlingen auf Hirschjagd geschickt. ;)
    Liebe Grüße
    Christian
    P.S. Ich werde nochmal bei unserem Ausbilder nach dem Paragraphen fragen. Der kennt sich da gut aus.

    Hallo,
    ich muß hier auch mal meinen Senf dazu geben:
    Salad: Nice construction.
    FrankD: Bist Du ein Jäger? Ich vermute ganz dreist: Nein, denn sonst wüsstest Du (so wurde uns das im Jagdkurs beigebracht), dass das Jagdgesetz nur für Jäger gilt. Das heißt ganz konkret: Du darfst deine Fallen auf Kanin und Haarraubwild auf eigenem Grund und Boden stellen. Das was Du beachten musst ist das Tierschutzgesetz. Widerei also StGB und dergleichen ja sowieso. Also entweder lebend fangen, oder Fallen nutzen die schnell töten (das ist allerdings nicht mäher definiert, es gibt jedoch ein Gutachten von der Uni (Bayreuth glaube ich) das besagt, dass es tierschutzrechtlich in Ordnung ist, wenn das Tier innerhalb von dre Minuten verendet). Wenn ich auf den Paragraphen stoße, werde ich den auch nochmal zum besten geben, wenn Interesse besteht.
    Liebe Grüße,
    Christian