Das Gesetz wurde im Bundestag beschlossen und ist gestern auch durch den Bundesrat - es ist wohl alles so geblieben, obwohl es mal hieß unser Hessenland wollte es noch schärfer haben.
Also immer bedenken §42a - ist ein Schuh - da bleibt alles, wie es ist.
Der zweite Schuh - das ist neu:
Jetzt können überall Waffenverbotszonen eingerichtet werden ohne, dass da viel passiert ist und auch ohne richterlichen Beschluss - nach Gefühlslage gewissermaßen. In diesen Waffenverbotszonen darf die Polizei Jeden jederzeit kontrollieren, auch ohne Verdacht.
Dort dürft ihr Zweihandmesser ohne Arrietierung - also normale Victorinox führen - ein Victorinox Ranger aber nicht - weil es feststellbar ist.
Fixed Messer nur unter 4 cm. Zum Transport dürfen alle Messer, etc. nicht zugriffsbereit mitgenommen werden.
Ohne jegliche Wirkung ist das Gesetz für Leute, mit einem kleinen Waffenschein oder einem großen Waffenschein.
Also nicht vergessen - das Ranger in den Rucksack.