Öffentlicher Wald oder Wald im Privatbesitz

  • ich hab das gesetzlich verbriefte recht mich im wald zu erholen und der Eigentümer hat kein recht mir das zu verwehren.
    warum sollte ich mich da lächerlich machen?

    Weil es so nicht korrekt ist: Erstmal hast nicht Du persönlich das Recht, Dich im Wald zu erholen (Grundrecht auf Erholung im Wald?), sondern der Wald darf auch zur Erholung genutzt werden, mit den landesspezifischen Einschränkungen. Und der Waldeigentümer hat sehr wohl das Recht, Dir das zu verwehren, etwa wenn Du Dich im Bereich von Waldarbeiten aufhältst (bei so einem Spruch wie oben ist der Eigentümer evtl. eher geneigt, schnell die Motorsäge samt Warnschild aus dem Auto zu holen...).


    Also: Es ging nicht darum, ob das Recht besteht oder nicht, es besteht. Es besteht aber nachrangig. Soll heissen: Wenn jemand sagt, der Wald sei zur Erholung da, dann ist dies sachlich schlichtweg falsch - er darf auch zur Erholung genutzt werden. AUCH. Mit Einschränkungen. Ich weiß langsam echt nicht mehr, wie ich das noch besser erklären soll... Und ich verstehe nicht, wieso hier Eigentumsrechte einen so geringen Stellenwert genießen, außer es geht ums eigene...


    Findet sich hier denn kein Jurist, der sich mit der Materie gut auskennt? Mit meinen paar Semestern Wirtschafts- sowie Agrar- und Umweltrecht dringe ich hier offensichtlich nicht bei allen durch. Und solche Sprüche, wie sie hier tlw. kommen, können sich eigtl. nur eskalativ auswirken...

  • Freunde, irgendwie (für mich) frustrierend das hier.
    Es muß doch eine eindeutige Aussage geben?


    1. WER
    .......................................


    darf mich ohne einen
    Regelverstoß meinerseits aus einem Waldgrundstück verweisen,
    das KEINEN Status hat wie
    Naturschutzgebiet / Waldarbeiten / gesperrt o.ä.?


    2. WER
    .......................................


    darf meine Personalien feststellen / mich festhalten etc.
    Genau das interessiert mich jetzt mal.
    Auf diese Fragen kann es doch jetzt nur eine mögliche Antwort geben?

  • (bei so einem Spruch wie oben ist der Eigentümer evtl. eher geneigt, schnell die Motorsäge samt Warnschild aus dem Auto zu holen...).


    Lach Hagbard, ich wollts ned sagen: Aber so ein zwei Bäume die man fällen kann stehen halt immer rum

  • Ich verstehe auch nicht warum hier so absurde Dinge in die Diskussion einfliessen müssen,
    denn ICH zumindest setze bei meinen Diskussionspartnern hier soviel Grips vor raus,
    das wir nicht von gesperrten Flächen reden, auch nicht von Stellen wo gerade eine Treibjagt oder Holzfällarbeiten stattfinden.
    Und selbstverständlich rede ICH von normalen Tätigkeiten wie wandern/biwak und nicht von einer Brandrodung.


    Ich habe sehr wohl recht mit meiner Interpretation und du stimmst mir ja sogar zu sonst würdest du nicht irgendwelche fadenscheinigen Waldarbeits-Begründungen herbeibemühen müssen.
    Der frei zugängliche, nicht befriedete, nicht durch andere Ausnahmeregelungen betroffene Wald (von dem ICH rede) darf von mir betreten werden.
    Das darf mir durch den Eigentümer nicht verwehrt werden. Punkt.
    Das das den Eigentümern nicht passt ist ne andere Geschichte.


    Das sich die verschiedenen Interessen reiben und manchmal auch etwas kollidieren wäre normalerweisse auch kein Problem wenn alle etwas zurücksteckten.


    Aber die Haltung von Albär, ob nun Ernst oder im Scherz gesagt, "Mein Wald, wenn ich sag du gehst dann gehst du" lässt eben keine Kompromisse mehr zu.
    Und sie ist schlicht falsch. Unbegründet, weil ihm vielleicht meine Nase oder Hautfarbe nicht passt dürfte er das eh nicht.
    Meine Identität geht ihn ebenfalls nichts an, würde er versuchen mich festzuhalten oder gar mit Gewalt aus "seinem Wald" tragen
    ist das Nötigung bzw Körperverletzung. Da spielt es überhaupt keine Rolle ob das auf öffentlichem Grund oder Privatbesitz geschieht.
    Eigentümer solcher Wälder haben es nun mal zu dulden das der "gemeine" Bürger (wie kann er nur der dreiste Lump) auch ein wenig abhaben möchte von der Natur...


    Will er seinen Wald für die Öffentlichkeit sperren stünde es ihm frei sich das behördlich genehmigen zu lassen. da sag ich mal viel Spass dabei.

  • Lieber Krupp, wie ich oben bereits schrieb....ist es eigentlich ganz einfach. Vielleicht liegt es ja an den Erfahrungen die du bei dir gemacht hast. Hier sind die Leute prinzipiell wohl gelassener, solange keiner Bockmist baut. Und wer Bockmist baut darf sich nicht über deutliche Reaktionen wundern. Zumal in diesem Falle dann auch die Möglichkeit der Anzeige besteht.

  • Nein, warum sollte es das? :D


    Eines vorweg, da ich um die hoheitl. Rechte hier nicht weiter herumkomme: Dies hier ist keine Rechtsberatung, die Landesregelungen weichen tlw. stark voneinander ab und ich kann nicht in allen LJG und LWG drin stecken... Zudem darf ich natürlich keine Rechtsberatung durchführen! Dies ist also lediglich meine Interpretation von Gesetzen, Rechtsprechung und Kommentierung.


    Zu 1:
    Zunächst musst Du Dir schon sehr sicher sein, gegen keine Regel verstoßen zu haben - sollte dies der Fall sein, wird Dich niemand des Waldes verweisen ohne einen Grund konstruieren zu müssen. Näheres im jew. Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz, Landesjagdgesetz, etc.


    Zu 2:
    Grundsätzlich sind "Förster", also Forstbeamte, befugt, den sog. "Forstschutz" auszuüben, der hoheitliche Rechte beinhaltet. Die Stellung entspricht dem von Polizeibeamten. Wenn Du aus irgendeinem Grunde aufgefordert wirst, ihm Deine Personalien mitzuteilen, und dieser Aufforderung nicht nachkommst oder auch falsche Angaben machst, begehst Du eine OWi (§ 111 OWiG).


    Davon zu unterscheiden ist der "Jagdschutz" nach § 23 BJagdG, den der zuständige Jagdpächter, bzw. -ausübungsberechtigte, ausüben darf. Dieser ist an die Jagdgesetzgebung gebunden, es greift also erst, wenn dem Wild nachgestellt (Achtung: Dazu gehört schon Wildbeobachtung!) wird o.ä. Dann ist auch der zum Jagdschutz Berechtigte zum Feststellen der Personalien befugt, er darf Dich aber nicht festhalten, das wäre dann Nötigung. Achtung: behördlich bestätigte Jagdaufseher sind u.U. sogar Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu Belangen des Jagdrechtes (ohne Beamte zu sein!), wie in § 25 Abs. 2 BJagdG weiter ausgeführt wird! Das empfehle ich grundsätzlich mal zur Lektüre.


    Noch ein hilfreicher Link:
    http://vivalranger.com/wissens…n-was-darf-man-wo-teil-ii
    Hier ist besonders Absatz 6 hervorzuheben.

  • Vier ganz einfache Regeln:


    (1) Jeder, der eine staatlich vorgeschriebene Dienst-Uniform berechtigt anhat, dem hast du deine Personalien zu zeigen und dessen Weisungen zu folgen.
    (2) Jeder Eigentümer kann über seinen Besitz frei verfügen (im Rahmen der Gesetze und Verordnungen).
    (3) Jeder Eigentümer hat die Pflicht, dich vor Schaden auf seinem Grundstück zu bewahren und entsprechende Hinweise zu geben.
    (4) Bevor du ne dicke Lippe riskierst, verdrück dich friedlich und vor allem diskutiere nicht mit Halbwissen oder Ausreden rum.


    Ich habe das jetzt ziemlich "volkstümlich" geschrieben. Aber wenn man das soweit beachtet, wirds seltenst Schwierigkeiten geben.
    Natürlich sagt der gesunde Menschenverstand, das man Absperrungen auch beachtet, offensichtliche Warnungen kennt (Waldbrandstufe, Unwetterwarnungen) und sich ansonsten nicht wie der Affe im Urwald verhält. Ein gewisses Maß an Intelligenz sollte auch vorhanden sein beim Betreten des Waldes. Sollte es wirklich mal hart kommen, dann Kopf senken und bezahlen (oder so...) oder mit einem fähigen Anwalt wiederkommen.


    LG Sel

    Meine Grundsätze:
    ...Gerne darfs ein Kilo mehr sein bei der Ausrüstung...
    ...Je älter die Techniken, desto mehr mußten sie sich bewähren...
    ...Sehr viel kann man selber bauen, man muß nicht immer alles kaufen...

    (auf Grund meiner starken Sehbehinderung bitte ich das häufige Editieren meiner Beiträge zu entschuldigen)

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  • Sel: bitte nicht mit "volkstümlichen" Halbwahrheiten argumentieren!
    Die bringen uns in der Diskussion nämlich nicht weiter.
    Punkt (1) ist zum Beispiel schonmal in der genannten Form Quatsch!

    "Das Leben leicht tragen und tief genießen ist ja doch die Summe aller Weisheit." Wilhelm Humboldt, 1767-1835

  • Soll ich "Ironie" drüberschreiben? Aber erst eben wenn solche Sachen auf den Einzelfall bezogen und mit exakter Rechtssprechung begründet werden, dann sind die meisten Zweifler befriedigt. Und das geht hier nicht. Da können wir ewig disskutieren....


    Mir ist vollkommen klar was du an den Aussagen in meinem Posting richtigerweise bemängelst. Wenn ich jedoch draußen bin, sind mir Paragaphen wurscht, paar allgemeine Prinzipien beachten und friedlich bleiben, das zählt. Und mehr nicht.


    LG Sel

    Meine Grundsätze:
    ...Gerne darfs ein Kilo mehr sein bei der Ausrüstung...
    ...Je älter die Techniken, desto mehr mußten sie sich bewähren...
    ...Sehr viel kann man selber bauen, man muß nicht immer alles kaufen...

    (auf Grund meiner starken Sehbehinderung bitte ich das häufige Editieren meiner Beiträge zu entschuldigen)

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  • ... paar allgemeine Prinzipien beachten und friedlich bleiben, das zählt. Und mehr nicht.


    Da stimme ich dir auf jeden Fall zu.


    Der von Hagbard verlinkte Artikel von Joe Vogel ist übrigens schon sehr umfassend. Natürlich können dort nicht alle erdenklichen Einzelfälle des Zusammentreffens von "Berechtigten" und "Waldschraten" aufgeführt werden. Für den Hausgebrauch reicht es aber.

    "Das Leben leicht tragen und tief genießen ist ja doch die Summe aller Weisheit." Wilhelm Humboldt, 1767-1835

  • Ich glaube, daß mittlerweile hier alles (mehrfach) gesagt wurde.
    Gibt eben zwei Standpunkte: den der Waldbesitzer und den der Wald-"Besucher".
    Und die Antwort beginnt wie so oft mit "Kommt drauf an...".


    Wie schon gesagt, Ärger hatte ich persönlich noch nie im Wald.
    Und wenn wir alle anständig und respektvoll miteinander (und der Natur) umgehen,
    brauchen wir keine Paragraphen.


    (Was für ein Schwurbel, muß an der Vorweihnachtszeit liegen... :unschuld).


    Auf jeden Fall wünsche ich den "Gutsherren" und den "Waldschraten" gleichermaßen
    ein Frohes Fest!

  • Bundeswaltgesetz § 14 Absatz 1


    "Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet."



    Das ist nicht etwa eine nette Geste des Waldeigentümers oder von seinem wohlwollen abhängig, sondern schlicht eine gesetzliche Regelung.
    Vermutlich wurde die wegen genau solcher Menschen ala "mein Wald du kommst hier nich rein" eingeführt.
    Im Umkehrschluss bedeutet das zwangsläufig das mir das betreten nicht durch den Eigentümer verboten werden kann,
    wenn es der Gesetzgeber AUSDRÜCKLICH gestattet.
    Ist eigentlich eine ganz einfache Sache.


    Absatz 2 gibt dann Hinweisse auf Ausnahmen, die sind dann aber (logisch) genehmigungspflichtig,
    weil man kann sich ja nicht selbst eine Ausnahme erteilen, das wäre etwas absurd.


    ---


    so und weil jemand darauf angespielt hat... ja auch im Grundgesetz findet man einen Abschnitt der hierzu passt nämlich §14 Absatz 2:
    "(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."


    wobei das eher mal zu Nachdenken bei Sturköpfigen Grundbesitzern anregen sollte, wesentlich sind die Waldgesetze.
    ---



    Wie auch immer, sind das ganz klare Regelungen und ich verstehe nicht wie man sich dem verschliessen kann oder gar behauptet
    es wäre lächerlich.


    Und wenn es jemand wirklich besser weiss, ich warte immer noch auf die entsprechenden Gesetzestexte die dem Eigentümer
    eines frei zugänglichen Waldes erlauben würden mich rauszuwerfen, zu kontrollieren, meinen Ausweiss einzuziehen ect weiss
    der Geier was hier alles gesagt wurde... jedermannsrecht da muss ich besonders den Kopf schütteln, von sowas solle man lieber die Finger lassen.



    edit und PS:
    Man erspart natürlich allen Beteiligten Zeit und Nerven wenn man einfach den Ausweiss zückt aber nur der Vollständigkeit halber:
    Selbst die Polizei darf mich nicht ohne hinreichende Begründung (zb Tatverdacht) kontrollieren / Identität prüfen.
    In Deutschland gibt es keine Ausweisspflicht, ich brauche weder Ausweiss noch Pass dergleichen bei mir führen.

  • Ach Krupp....


    Gugg mal hier wegen Ausweispflicht in Deutschland, §1: Personalausweisgesetz


    Und wenn mich der Besitzer des Waldes aus seinem Grundstück raushaben will, so wird das auch werden, egal welche Gesetzesgedanken du hast. Irgendwie ist Deutschland in seiner Gesetzeswut an eine Stelle gekommen, die echt weh tut. Für jeden Scheiß (Entschuldigung) gibts irgendwo ein Gesetz oder Bestimmung, die das regelt. Und es gibt leider zu viele Leute, die das auch noch für richtig empfinden. Durchsehen durch diesen Dschungel kann selbst der beste Anwalt nicht mehr. Vielleicht einen Überblick haben, ja. Letztendlich kann einfach gar nicht alles geregelt sein... Oder brauchen wir noch nen Gesetzestext der genau regelt wie, wann und wo du aufs Klo gehen mußt? Und dazu noch einen Text für denjenigen, der das Einhalten dieses Gesetzes (oder besser Verordnung?) auch kontrolliert.... Menno :bamm


    LG Sel

    Meine Grundsätze:
    ...Gerne darfs ein Kilo mehr sein bei der Ausrüstung...
    ...Je älter die Techniken, desto mehr mußten sie sich bewähren...
    ...Sehr viel kann man selber bauen, man muß nicht immer alles kaufen...

    (auf Grund meiner starken Sehbehinderung bitte ich das häufige Editieren meiner Beiträge zu entschuldigen)

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  • Krupp, lass einfach gut sein.
    Mein Angebot so als "Gutsherr und Grossgrundbesitzer" ;) :lol : Komm einfach vorbei, ich zeig dir wo du auf meinem Grund lagern darfst und dann bequatschen wir das am Feuer. Ich glaube hier wird vieles ein wenig falsch aufgefasst.

  • Zitat Sel:

    Zitat

    Ach Krupp....


    Gugg mal hier wegen Ausweispflicht in Deutschland, §1: Personalausweisgesetz



    Ach Sel...


    Gesetze lesen ist nicht einfach, oft muss man den Wortlaut sehr genau nehmen.
    Im von dir genannten §1 heisst es:


    (

    Code
    1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen... usw


    zu BESITZEN. Von "ständig bei sich führen" steht da nichts.


    Besitzen bedeutet der kann auch daheim liegen, im Auto usw, solange man eben über ein gültiges Dokument verfügt.
    Das ist einfach gesagt die "Grundregel" jedoch sind wie immer auch andere Gesetze zu beachten.
    So ist man zb nach dem Waffengesetz ausdrücklich verpflichtet, beim führen einer Waffe einen Ausweiss oder Reisepass
    "...mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen..." .


    _____________________________



    @ Albär


    Ich kann dich gut leiden aber so brauchst du mir jetzt nicht kommen.
    Ohne deinen Spruch der durchaus so klingt wie "Ich schmeiss aus meinem Wald wies mir passt"
    bzw "wenn ich sage du gehst dann gehst du" (oä) , hätte ich hier garnichts geschrieben.
    Dann schmeiss halt nicht solche provokanten Sprüche ins Forum...


    Auch die juristischen Geplänkel oder gar die Anspielung auf das Grundgesetz wurden nicht von mir ins Spiel gebracht.
    Ich renne auch nicht Gesetze zitierend durch Wald und Flur sondern bevorzuge das gegenseitige Einvernehmen.


    Ich habe diese Diskussion jedenfalls nicht losgetreten, aber mir rollen sich da echt die Hufnägel hoch wie hier vermeintliche Eigentumsrechte verteidigt werden.
    Aber gern nochmal, auch weil es mich besonders hier in dem Forum etwas schreckt solche Sprüche wie deinen zu lesen.


    Grundstücke sind keine Rechtfreien Räume ob öffentlicher oder privater Wald, es gelten immer noch die Gesetze der BRD.
    Und wie ich bereits früher ausführte räumt mir der Gesetzgeber AUSDRÜCKLICH DAS RECHT EIN
    bwaldg §14(1) "(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. ..."


    Es gibt Ausnahmen, es gibt Sonderregelungen, Schutzgebiete usw aber von denen wurde ja nicht gesprochen bzw
    reden wir hier selbstverständlich auch von einer vernüftigen Nutzung bei der dem Eigentümer keine Schäden entstehen.
    Im übrigen wird man durch obiges Gesetz als Eigentümer auch nicht entrechtet, Diebstahl, Sachbeschädigung usw sind aber nun mal andere Dinge
    als das betreten des Waldes um das es ja eingangs ging !


    Ebenso der Spruch mit dem "Grundrecht auf Erholung im Walde da machst du dich im besten Falle lächerlich" . (ka von wem, hagbart glaube)
    In der Tat würden da mehre Artikel des Grundgesetzes greifen, vielleicht einfach mal lesen und hinterfragen was da steht, BÜRGER.
    Das ist jedenfalls die Verfassung unseres Staates und solltest du dich über diese tatsächlich lustig machen bzw nicht achten,
    fände ich das nicht lächerlich sondern sehr bedenklich.


    :cafe

  • Wahnsinn wie hier einige Gesetze auslegen wollen. Krupp scheint mir der einzige mit klarem Verstand zu sein, Smeagol zumindest moderat, vermittelnd.
    Einen guten Anwalt braucht es da nicht. Das Bundeswaldgesetz ist nicht mal auslegbar. Eine Überregulierung sehe ich hier ausnahmsweise nicht. Scheint wie Krupp meint, extra zum Schutz von Waldbesuchern vor rabiaten Waldbesitzern zu sein.
    Das was Sel(?) schreibt, das ein Waldbesitzer wenn er mich raus haben will, das auf jeden Fall hin bekommt, ist Bullshit! Aber vermutlich kommt genau daher diese Hartnäckigkeit der Waldbesitzer, weil ihnen der Staat so wenig Rechte einräumt. Wenn ich Pilze suche oder auf nem Baumstamm sitze und mein Butterbrot esse, kann mir der Waldbesitzer gar nichts, oder wir landen wieder bei Nötigung und Körperverletzung.
    Auf Sprüche wie "Ich könnte ja wenn ich wollte, aber wenn du vernünftig bist..." kann ich verzichten.
    Viel Spaß Albär, wenn ihr Waldbesitzer ständig mit Motorsäge und "Waldarbeiten"-Schild rum laufen müßt, um euer vermeintliches Recht zu verteidigen.
    Ach ja, die Pflicht zum mitführen des Persos besteht wirklich nicht.
    Und die Erholung der Bevölkerung ist sogar einer der vorrangigen Zwecke von Wald und das ich das kann, dazu ist der Waldbesitzer sogar verpflichtet zu sorgen und kommt jetzt nicht wieder mit X mal durch gekauten Ausnahmefällen


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