Öffentlicher Wald oder Wald im Privatbesitz

  • 01
    Albbär hat mit keinem Wort gesagt, dass er irgend etwas "Schlimmes tun wird" wenn der "Diskussionspartner" der Aufforderung nicht Folge leistet. Somit keine Drohung mit irgend etwas und auch keine Nötigung im strafrechtlichen Sinne!


    02
    Landfriedensbruch (im einschlägigen strafrechtlichen Sinne) ist sowas von unpasssend im hiesigen Kontext!!! Da möchte ich dich doch auch wieder an den reinen Gesetzestext verweisen! Diese strafrechtliche Norm ist schlicht und einfach für "ganz andere" Sachverhalte konzipiert.

    "Das Leben leicht tragen und tief genießen ist ja doch die Summe aller Weisheit." Wilhelm Humboldt, 1767-1835

  • Zitat

    Albbär hat mit keinem Wort gesagt, dass er irgend etwas "Schlimmes tun wird" wenn der "Diskussionspartner" der Aufforderung nicht Folge leistet. Somit keine Drohung mit irgend etwas und auch keine Nötigung im strafrechtlichen Sinne!


    Wird das jetzt eine Wortklauberei, am Sinn der Sache vorbei?


    Zitat

    Glaub mir, Megalithiker: Wenn ich Dir sage RAUS aus MEINEM Wald dann gehst du!


    Das klang für mich bedrohlich, aber wenn er es nicht so meint, dann kann ich ja weiter Pilze suchen.
    Es geht doch allein um die Tatsache, darf er das? Antwort lautet, nein, so lange keine besonderen Umstände vorliegen. Mit seinen Rechten und Pflichten sollte sich jeder Neuwaldbesitzer auseinander setzen. Ich weiß von einem Jagdpächter der einen Pilzsucher seines Revieres verwiesen hat. Dürfen tut er das noch lange nicht.


    Zitat

    Landfriedensbruch (im einschlägigen strafrechtlichen Sinne) ist sowas von unpasssend im hiesigen Kontext!!! Da möchte ich dich doch auch wieder an den reinen Gesetzestext verweisen! Diese strafrechtliche Norm ist schlicht und einfach für "ganz andere" Sachverhalte konzipiert.

    Okay, Unwissen meinerseits, aber wieder was gelernt!

  • Das beschämend Lustige an dieser Diskussion ist ja eigentlich, dass wir vermutlich alle das Gleiche meinen (natürlich mit den unterschiedlichen Standpunkten), wegen der "sprachlichen Dissonanzen" (unterschiedlich interpretierte Begriffe allgemeinsprachlicher oder juristischer Natur) in einer typischen Forumsdiskussion aber häufig aneinander vorbei reden. Schade eigentlich! Natürlich geht es nicht um Wortklaubereien! Einige feststehende juristische Begriffe sind aber in einer solchen Diskussion leider wesentlich, wenn man bestimmte Lebenssachverhalte diskutieren möchte und trotz der unterschiedlichen Meinungen vielleicht zu einem Konsens kommen möchte (oder auch nicht).

    "Das Leben leicht tragen und tief genießen ist ja doch die Summe aller Weisheit." Wilhelm Humboldt, 1767-1835

    Einmal editiert, zuletzt von smeagol ()

  • Solange man sich im Bereich des erlaubten bewegt hat der Waldeigentümer tatsächlich kein "Hausrecht" und kann auch niemanden des Waldes verweissen.
    Was erlaubt ist kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
    Zusätzlich ist zu beachten das Kommunen durchaus Ausnahmegenehmigungen erteilen können was für den Wanderer nicht unbedingt ersichtlich sein muss.


    Verstösse sind nicht zwingend Straftaten, die meissten sind Ordnungswidrigkeiten (wir reden ja nicht von vorsätzlich Feuer legen...) .
    Allerdings auch nicht günstig der Spass, in SA bis 25000.- zuzüglich etwaiger Schadenersatzansprüche.


    Beispielsweisse wäre das Zelten im Wald (in Sachsen Anhalt) ohne Genehmigung des Eigentümers eine reine Ordnungswidrigkeit
    und bei Ordnungswidrigkeiten greift meines Wissens "die Festnahme durch Jedermann" nicht ,
    auch einen Identitätsnachweiss kann er nicht erzwingen.
    Das einreissen des Zeltes wäre Sachbeschädigung, das Sicherstellen unter Umständen Diebstahl und auch das
    mit der Nötigung ist also gar nicht so an den Haaren herbeigezogen.
    Er müsste dann schon jemanden mit Hoheitsrechten hinzuziehen, sprich zb Polizei rufen, sonst würde er sich unter Umständen selbst Strafbar machen.


    Auf irgendwelche Rechthaberei oder juristische Diskussionen würde ich trotzdem verzichten,
    das ist es doch nicht wert, da läuft man eben weiter. Andere Wälder haben auch schöne Lichtungen ^^ .

  • Hab ich irgendwas verpasst? Hab ich irgend wem gedroht? man man, Kopfschüttel.


    Warum die Leute auch immer an Gewalt denken.


    Nochmal: Normalerweise wird ja niemand fortgejagt, ausser derjenige baut Mist (zumindest bei mir). Oder er gefährdet sich selber, Stichwort: Forstarbeiten.

  • Schon auf diesem kurzem stück hast du dich widersprochen.

    Nein, da habe ich mir ganz und gar nicht wiedersprochen. Mal stark vereinfacht: In Art. 14 GG steht nicht "Eigentum dient dem Wohle der Allgemeinheit - sein Gebrauch darf aber auch mal dem Eigentümer dienen", es steht dort andersherum. Soll heissen, auf unser Beispiel bezogen: Mein Wald bleibt mein Wald, ich darf den vollumfänglich im Rahmen der ges. Eigentumsrechte nutzen. Du darfst Dich dort jederzeit gerne zur Erholung aufhalten, so lange Du keinen Unfug treibst. Sollte ich der Meinung sein, dass Du dort durch Waldarbeiten gefährdet bist, darf ich Dich verweisen oder entspr. Teilbereiche einzäunen.


    Ganz kurz: Ich kann und muss, Du darfst nachrangig, zwar nicht alles, aber dafür musst Du auch nicht.


    Zitat

    Nee,
    eben nicht. Wenn ich eine umfriedete Pferdekoppel habe und diese
    aufforste, ist das dann Wald den ich öffentlich zugänglich machen muss?
    Ich denke eher nicht.

    Doch, es steht da. Forstest Du eine Fläche auf, ist das Wald. Und ja, den darf ich dann unter den gleichen Bedingungen wie andersherum zur Erholung aufsuchen. Wir sehen uns.

  • Danke Krupp! Ich war schockiert über so viel Halb- und Unwissen über die Rechte von Waldbesitzern, gerade bei Waldläufern. Der Straftatbestand der Nötigung ist schon erfüllt, wenn mich jemand anschreit: "Verschwinde!". Nämlich weil ich mich dann bedroht fühle und mit schlimmerem rechnen muß.
    Wenn ich lese, wer hier wen glaubt alles festnehmen zu können, nach dem Jedermannsrecht, da sträuben sich mir die Nackenhaare.
    Bei uns bei Halle kommen wir eh nicht damit in Berührung, weil es keine Kleinstparzellenbesitzer gibt.
    Nicht nur daß das Bundeswaldgesetz recht eindeutig ist, mir hat es ein Kleinstbesitzer auch mal so erklärt, das er niemanden am Betreten seines Waldgrundstückes hindern darf. Und das sollte jeder Besitzer wissen.
    Um mal wieder den Bogen zum TE zu kriegen, kann man das jetzt schwer beurteilen, da er ja nicht einfach durchlatschen wollte, sonder was machen und da kommt der Besitzer ins Spiel, der die Holzrechte hat.
    Immer noch steht für mich die Frage, was ist Wald? Wenn ich meinen Garten aufforste, dann wird das nicht zum öffentlichem Wald. Was ist mit dem Bauern und seinem Feld?
    Bei uns hat die Gemeinde ein riesiges Stück Allmende verscherbelt. In meiner Kindheit war das Hangheide. Den Begriff hab ich eben erfunden. Nun ist es ein Hangwald. Aber der Besitzer hat es eingezäunt. Scheint also kein Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zu sein.
    Interessantes Thema finde ich. Wann ist ein Mann ein Mann? Und wann ist ein Wald ein Wald?

  • Ich weiß von einem Jagdpächter der einen Pilzsucher seines Revieres verwiesen hat. Dürfen tut er das noch lange nicht.

    Solange man sich im Bereich des erlaubten bewegt hat der Waldeigentümer tatsächlich kein "Hausrecht" und kann auch niemanden des Waldes verweissen.

    Der Jagdpächter kann einzelne Bereiche des Waldes aus Gründen des Wildschutzes, der Eigentümer aus Gründen des Waldschutzes einzäunen, diese sind zu kennzeichnen und dann auch für Euch tabu - wenn man Euch dort erwischt, darf man Euch also verweisen. ABER: Schaut in Eure jeweiligen Landeswaldgesetze, da ist manches nicht ganz kompatibel... Hier in Schleswig-Holstein wurde das Betreten des Waldes früher sogar noch restriktiver gehandhabt.


    Schöner als Albbär kann man es fast nicht zusammenfassen.


    Nochmal zum Thema Aufforstung aus dem vermutlich für Dich relavanten Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt:

    Und hier das Betretungsrecht im Feld- und Forstordnungsgesetz Sachsen-Anhalt:


  • Zitat

    Du darfst Dich dort jederzeit gerne zur Erholung aufhalten, so lange Du keinen Unfug treibst. Sollte ich der Meinung sein, dass Du dort durch Waldarbeiten gefährdet bist, darf ich Dich verweisen oder entspr. Teilbereiche einzäunen.


    Und nicht mehr und nicht weniger hab ich gesagt. Vielleicht mit anderen Worten, da ich eben den Schwerpunkt darauf lege, das ein Waldbesitzer ohne besondere Umstände eben niemanden des Waldes verweisen kann.


    Zitat

    Doch, es steht da. Forstest Du eine Fläche auf, ist das Wald. Und ja, den darf ich dann unter den gleichen Bedingungen wie andersherum zur Erholung aufsuchen.

    Aber der Garten wird nicht öffentlich. Wo ist da die Grenze? Ich dachte, Wald hätte vielleicht was mit dem Alter zu tun.


    Hagbard, der Pächter hat es damit begründet, das es seine Pilze wären :pille


    Zitat

    Die Erstaufforstung bisher nicht mit Wald
    bestockter Flächen durch Saat oder Pflanzung bedarf der Genehmigung
    durch die Forstbehörde


    Ist das nicht krank, das eine Aufforstung eine Genehmigung benötigt? Kann doch auf meinem Grundstück machen was ich will. Was wenn Bäume nun wild wachsen?


    Was ich noch mal ins Spiel bringen wollte, der eventuelle Missbrauch. Es könnte ja jeder der einen Hut trägt kommen und behaupten der Wald gehöre ihm. Aber da wir uns einig sind das uns der Waldbesitzer nicht raus schmeißen darf, ist das obsolet!

  • Okay, also das mit den Pilzen ist dann natürlich echt mal voll Quatsch...! Da liegt der Pächter def. falsch (ausser da gibt es irgendeinen Pilz-Paragraphen im WaldG...).


    Zur Genehmigung: In Deutschland braucht man für so ziemlich alles, was eine längerfristige Veränderung der Landschaft bedeuten würde, eine Genehmigung. Hochsitze sind zwar ausgenommen (tlw. aber beschränkt, bei uns sind es 10m³ umbauter Raum inkl. Gestell), dafür darf man einen Zaun über 1,5m schön beantragen...
    Isso.

  • Danke für das Vollzitat aber ich kenne den Text recht genau ;)


    Genau das habe ich doch oben geschrieben. natürlich gibt es zusätzliche Einschränkungen wie Einzäunungen,Aufforstungen, Schutzgebiete ect darauf hatte ich aber hingewiesen.


    darum ging es aber nicht, sondern um den ganz normalen Wald der zu Erholungszwecken betreten werden darf.
    und genau hier darf eben auch der Eigentümer nicht in Gutsherrenmanier walten sondern muss sich an Gesetze halten wie alle anderen Bürger auch.


    Aber selbst wenn mich der Eigentümer mitten in der Aufforstung beim Wildcampen erwischen würde erwirbt er dadurch noch lange keine Hoheitsrechte.
    Im übrigen hat auch ein normaler Jagdpächter keine Sonderbefugnisse auch wenn manch Jäger sich so aufführen mag.
    Solange man keine Strafbare Handlung begeht (zb wäre das betreten einer geschlossenen Kanzel uU Hausfriedenbruch) bleibt es dabei,
    niemand hat das Recht mich festzuhalten oder zu einem Identitätsnachweiss zu nötigen.


    Ich selbst sehe das übrigens ganz neutral, ich verstehe sowohl Eigentümer als auch Bürger.

  • Morgen Freunde!
    Ich hab den Thread jetzt bis hierher verfolgt, und ich muß sagen,
    es wird immer verwirrender.
    Muß ich jetzt noch ein Studium der Rechtswissenschaften absolvieren,
    um zu wissen, was wann wo wie...?
    Irgendwie ist es immer das Selbe, sobald Paragraphen ins Spiel
    kommen:
    "Hier steh ich nun, ich armer Tor
    Und bin so klug als wie zuvor!"
    :confused


    Ich glaube langsam, Gesetze werden extra so gemacht, daß am Ende
    überhaupt keiner mehr gar nix weiß.


    Zum Glück hatte ich in all den Jahren nie so eine Begegnung.
    Ein einziges Mal hat mich ein Förster freundlich darauf hingewiesen:
    "Hier kannste aber nich pennen!" (in der Nähe vom Bodensee).
    Da bin ich dann halt weitergezogen.
    Ich werde auch zukünftig in einem angenommenen (Konflikt-)Fall defensiv
    bleiben und verschwinden, egal wie die Rechtslage ist.


    Mein Motto: Low Profile und keine Dummheiten.
    Ich laß mir den Spaß nicht verderben.


    izula, was sagst Du dazu?


    Nix für ungut, Freunde.

  • Zelten im Wald verboten
    Feuer im Wald verboten
    Das sind Gründe warum dich zum Beispiel der Eigentümer des Waldes verweisen darf - der Förster logischerweise auch
    Der Wald ist zu Erholung da und darf von jedem genutzt werden.
    Man darf auch den Weg verlassen.
    In Naturschutzgebieten sieht das anders aus - da darf man auch nicht schlafen mit einem Regenschutz und auch die Wege nicht verlasen.
    Ansonsten - wie es Konrad und Smegol schon gesagt haben - wenn ich unerwünscht bin, ziehe ich weiter.
    Was sollst du dich mit jemand anlegen und wenn derjenige dir eine reinhaut - dann hast du immer noch die Beweislast, wenn du alleine bist -
    da gilt denke ich mir wirklich der Spruch der Klügere gibt nach. Ich bin ja im Wald um mich zu erholen und zu genießen und nicht um mich aufzuregen.
    Also bis bald im Wald.
    :tarp


    Edit: Was die Früchte des Waldes angeht und die Pilze - da gilt - nur in haushaltsüblichen Mengen!

  • outdoorfriend und krupp,


    euren Meinungen schließe ich mich an. Oberstes Gesetz ist doch der gesunde Menschenverstand!


    Wenn mich ein aufgebrachter Waldbesitzer seines Waldes verweist, menno dann gehe ich halt, wozu aufregen? Gibt genug Wald drumrum oder so. In "meinem" Elbsandsteingebirge ist so gut wie überall Naturschutzgebiet, juckt mich das? Nö! Aber ich nutze die genügend vorhandenen Wege und Pfade (auch offiziell unerlaubte Wege) und schlage mich nicht grade auffällig durchs Dickicht oder quer durch den Wald. Ich beachte Vogelschutz und Wildsperren (Brunftzeit und Nachkommenpflege). Ich penne dort, wo ich es für mich als richtig empfinde. Und ich hatte noch niemals ernsthafte Probleme damit.


    Bei uns gibts noch die "Kernzone", dort gilt sehr verschärfter Naturschutz. Trotzdem penne ich da, wurde dabei auch schon erwischt. Wohlbemerkt, das Pennen in der Kernzone ist absolut tabu! Da können auch saftige Strafen folgen. Jedoch ist es eben so, gleicht der Lagerplatz nicht einem Müllplatz, dröhnt keine Musik, ist kein Feuer und man benimmt sich entsprechend - dann wird solch Verhalten eben geduldet. Man ist da allein oder maximal zu zweit, macht nur ein Pennerchen auf kleinstem Raum und sonst nix... Es kann eine Ermahnung ausgesprochen werden, bei einem gemeinsamen Tee wird danach die Sache schnell begraben.


    Immer noch macht der Ton die Musik. Und da ist Gesetz und Recht weit außen vor.


    LG Sel

    Meine Grundsätze:
    ...Gerne darfs ein Kilo mehr sein bei der Ausrüstung...
    ...Je älter die Techniken, desto mehr mußten sie sich bewähren...
    ...Sehr viel kann man selber bauen, man muß nicht immer alles kaufen...

    (auf Grund meiner starken Sehbehinderung bitte ich das häufige Editieren meiner Beiträge zu entschuldigen)

    [/size]

  • Outdoorfriend, ich bin da insgesamt ganz Deiner Meinung. Eine Sache aber muss ich kommentieren:

    Der Wald ist zu Erholung da und darf von jedem genutzt werden.

    Das stimmt nur bei Erholungswäldern und dergleichen. Genausowenig ist ein Fluss für die Paddler da, sondern zur Entwässerung der umliegenden Flächen und zur Binnenschiffahrt - aber trotzdem darf ich zumeist darauf paddeln. Im Falle des Waldes darf ich ihn also AUCH zur Erholung nutzen.


    Leute, ich möchte Euch echt nix vermiesen, aber wenn Ihr zu einem Waldeigentümer sagt, sein Wald sei zur Erholung da, macht Ihr Euch im besten Fall lächerlich, zumindest wird es nicht hilfreich sein. Und rechtlich ist es ganz klar falsch - der Wald darf halt auch zur Erholung genutzt werden. Das ist ein wichtiger Unterschied. Wäre der Wald vorrangig zur Erholung da, müsste der Eigentümer sich um Verkehrssicherhung etc. kümmern.


    Also: Wenn man sich im Wald benimmt ist alles gut. Sel hat das gut zusammengefasst. Ich habe noch nie jemanden aus meinem Wald verwiesen obwohl ich reichlich Gelegenheit gehabt hätte. Ich möchte nur warnen vor konfrontativen und falschen Einstellungen bezüglich der Rechte. Klar gilt das auch andersherum. Aber der andere will ja nix von Euch - Ihr wollt etwas von ihm, nämlich seinen Wald zum Zwecke der Erholung nutzen. Friedfertig bleiben, die Natur schonend behandeln - dann passt doch alles.


    Bedenkt: Der Eigentümer hat auch ein wirtschaftliches Interesse an seinem Wald - wenn er da keine Einschränkungen befürchten muss, wird er wohl kaum Probleme sehen. Normalerweise will er ja selbst keinen Ärger. Ähnlich verhält es sich mit einem Jäger, nur das der eh noch weniger Ärger machen kann. Muss ich hier leider auch so manchem Mitjäger ab und an mal wieder erklären... :confused


    Edit krupp: Das mit den Hoheitsrechten kam nicht von mir, sowas habe und hätte ich auch nirgends behauptet...

  • ging alg darum das auch ein Eigentümer, Pächter, Jagdpächter, Fischereipächter usw nicht schalten und walten darf wie ihm lustig ist,
    die Zeiten der adligen Großgrundbesitzer sind ja glücklicherweisse gezählt.


    schwarze Schafe gibt es aber überall.


    Bei uns gibt es da den "berühmten" Fischer vom süßen See welcher dort zwar das Fischereirecht gepachtet hat sich aber aufführt als wäre
    er der Herr Landgraf persönlich. Da laufen inzwischen einige Verfahren wegen Sachbeschädigungen und auch regelmäßiger Handgreiflichkeiten
    zwischen dem Fischer und seinen Jungs einerseits und Anglern aber auch Paddlern andererseits.
    Nun wäre zwar Schwarzangeln definitiv eine Straftat (ist Wilderei) dennoch berechtigt das den Fischer auch hier noch lang nicht
    Handgreiflich zu werden, Leute zu belästigen oder Platzverweisse zu erteilen... dafür gibt es dann im Zweifel die Polizei.
    Inzwischen wurde er ua wegen Nötigung verurteilt, einer seiner Schergen sogar wegen Erpressung ala "gib mir 200.- und ich hol nicht die Polizei",
    Sachbeschädigung, Schadenersatz usw das volle Programm.


    Dieses "Vernüftig bleiben" gilt für beide. Den Waldgast wie auch den Besitzer. :winken

  • Danke an alle Diskussionsteilnehmer! :daumen


    Für alle Forenuser ist das hiesige Thema natürlich wesentlich zur Ausübungs der jeweiligen Aspekte des breit gefächerten Feldes unserer Interessen.


    Auch wenn eine Diskussion manchmal hitzig abläuft und Mißverständnisse zwangsläufig auftreten können, sieht man doch, dass wichtige Informationen vernünftig ausgetauscht werden können.


    Jeder muss seine eigenen Schlüsse aus den bisher genannten Aspekten ziehen. Und am Ende ist Kommunikation alles.

    "Das Leben leicht tragen und tief genießen ist ja doch die Summe aller Weisheit." Wilhelm Humboldt, 1767-1835

  • Zitat

    Leute, ich möchte Euch echt nix vermiesen, aber wenn Ihr zu einem Waldeigentümer sagt, sein Wald sei zur Erholung da, macht Ihr Euch im besten Fall lächerlich


    ich hab das gesetzlich verbriefte recht mich im wald zu erholen und der Eigentümer hat kein recht mir das zu verwehren.
    warum sollte ich mich da lächerlich machen?
    aber da dreht man sich im kreis. na egal, am ende muss jeder selber entscheiden.

  • Leute, wenn sich wer ordentlich benimmt wird man in den seltensten Fällen Stress haben. Ist doch ganz einfach.
    Ich nehm jetzt mal mich als Beispiel: Angenommen ich gehe in meinen Wald, und da hat wer sein Tarp aufgehängt, und kocht sich seinen Kaffee auf einem Kocher. Und alles was der gute Mann an Material hergenommen hat ist Totholz, kein Müll liegt rum. Dann kann der von mir aus die nächsten 5 Jahre Erholung in meinem Wald suchen.
    Siehts aber so aus: Feuerstelle, junge Bäume für ein leanto gefällt, und das Camp gleicht eher einer Mischung aus Fort und Müllhalde wird das mit Erholung nix.
    Ganz wichtig ist dann noch der Umgangston.
    Und so wie ich ticken da wohl die meisten Waldbesitzer, das hat nix mit Gutsherrenart zu tun.

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