3D Bogenparcours

  • Sind Beiträge zum Thema 3D Bogenparcours und allem was dazugehört von Interesse ? 15

    1. Ja, immer her damit, das interessiert mich auch ! Ich bin selbst auch aktiv oder interessiert! (8) 53%
    2. Ja, ich würde mal reinschauen aber aktives Interesse besteht keins! (4) 27%
    3. Nö, kein Interesse, hat für mich bei Bushcraft nix zu suchen! (3) 20%

    Da ich immer wieder merke wie sich die Themen Bushcraft und Bogen Überschneiden, klar ist ja auch irgendwo logisch, habe ich mich gefragt ob ich hier evtl. einen Thread aufmache, indem ich die Erfahrungen, die ich so auf den 3D Parcours die ich besuche mache, teile. Soll heißen, zum entsprechenden Parcours einen kleinen "Test" verfassen um den Usern so die Gelegenheit zu geben die Erlebnisse zu teilen oder zu vermeiden wenn es negative sein sollten. Evtl. hat der eine oder andere ja sogar Lust sich mal auf einem Gelände zu Treffen und zusammen zu gehen.


    Da das aber auch ein wenig Arbeit darstellen wird, möchte ich zuvor mal das allgemeine Interesse abfragen um mir so ein Bild machen zu können ob es einen Sinn macht.

  • Vor einigen Wochen wollte ich mich in Wuppertal bei einem
    Bogen Sportverein für Feld und Jagdbogen Anmelden.
    Ich habe dort auch zwei mal als Gast am Bogenschießen teilgenommen.
    Leider nimmt der Verein zur Zeit keine neuen Mitglieder auf,
    weil es schon zu viele sind .
    Ein Treffen zum Bogenschießen währe für mich schon interressant,
    um unter Anleitung von erfahrenen Bogenschützen in diesem Sport
    Erfahrung zu sammeln.



    Grüße der Yukoner :kanu

  • Ich war letztens auf der Suche nach einer geeigneten Möglichkeit ein Ziel selbst herzustellen und habe dabei folgendes festgestellt: Das Wurzelbett umgefallener Bäume ist ein sehr guter Pfeilfang. Die Fläche ist meistens ausreichend gross, es nimmt Pfeile sehr gut auf und sie lassen sich auch sehr leicht herauslösen. Hinzu kommt, dass die Suche im Wald nach einem entsprechendem Ort pirsch- oder parcourähnliche Gefühle aufkommen lässt. Wenn ich eine gute Stelle gefunden habe, speichere ich mir die GPS Kooridinaten und kann an einem anderen Tag wiederkommen.

  • Ja das haben wir als Kinder auch gemacht. Nur das Ziel war dann bunter Plastikmüll. :zunte

    Problem ist nur, dass im Wurzelbett oft Steine sind, die die Pfeile ruinieren können und trifft man festes Holz, dann muss man den Pfeil rauspuhlen.

    Möchte nicht wissen, wie die Jäger reagieren, wenn ich bei uns im Wald mit einem Jagbogen rumlaufe.:eek

  • Möchte nicht wissen, wie die Jäger reagieren, wenn ich bei uns im Wald mit einem Jagbogen rumlaufe.

    Den Paragraphen kann ich dir nicht nennen, aber mit dem Bogen im Wald ist man jedenfalls jagdtauglich ausgestattet und kann der Wilderei bezichtigt werden. Die Jagdabsicht nachzuweisen ist gar nicht so einfach, da muss man quasi beim Schuss auf ein Tier erwischt werden oder mit dem erlegten Tier. Auf rein menschlicher Ebene kann man glaubhaft darstellen, dass man nicht wildert, wenn man auf so eine Zielscheibe schießt oder diese mitführt.


    Ich denke @StadtLandFluss ist da recht sicher unterwegs, aber gegen Wichtigtuer und Choleriker ist noch kein Kraut gewachsen, die gibt es leider auch bei den Jägern. Also Uffpasse!

  • Das Betreten des Waldes richtet sich nach dem Bundeswaldgesetz und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht.
    Bogenschießen als Sport dient der Erholung.

    Wenn man also im Wald mit Pfeil und Bogen schießen will, muss man sicher stellen, nichts zu beschädigen.

    Wenn uns jetzt der Jäger oder Förster begegnet, kommt ein weiteres Gesetz ins Spiel, nämlich das Bundesjagdgesetz.
    Hier heißt es in §19a:
    Verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. Die Länder können für bestimmtes Wild Ausnahmen zulassen.

    Auch das Jagdgesetz ist wieder ein Rahmengesetz. Im bayerischen Jagdgesetz als Landesgesetz steht in Artikel 42 auch:

    (1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,
    1. Personen, die in einem Jagdrevier unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege ohne Berechtigung hierzu zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten und ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen sowie Beizvögel abzunehmen,


    Wer also mit einer Jagdspitze im Wald mit Pfeil und Bogen angetroffen wird, muss damit rechnen, dass der Jäger ihm die Ausrüstung abnehmen kann und ihn anhalten darf, um die Personalien festzustellen.

    Er hat in dem Moment die gleichen Rechte, wie die Polizei!


    Also wenn man alles beachtet darf man im Prinzip - aber halt höllisch aufpassen - niemand stören - nichts kaputt machen - und ohne Jagdspitze.


    Dann lieber im Garten mit einer Schaumscheibe und einem Pfeilfangnetz.

    Auf Treffen ist es wieder anders - da ist man auf Privatgelände und man hat eine Scheibe und schießt gegen einen Hang - geht auch kein Pfeil verloren -hat sich als gut bewährt - Strohballen sind auch gut - in einen Müllsack gepackt - auch prima.

    Also alle ins Gold!

  • Ich meine mich zu erinnern, dass es da unterschiede bei den Jägern gibt - die einfachen Hobbyleute und den amtlich bestellten Jäger. Ebenso verhält es sich mit dem Förster. Die Aussage dass irgendjemand die gleichchen Rechte wie die Polizei hat, halte ich für fragwürdig. Es gibt die sogenannte Jedermann-Festnahme, die ich aber nicht für rechtlich abgesichert halte.


    Ein leises Echo im Hinterkopf sagt, dass Ben da mal ein Video zu gemacht hat, ist aber schon ein paar Jahre her.

  • Mahlzeit zusammen.:winken

    Ich meine mich zu erinnern, dass es da unterschiede bei den Jägern gibt - die einfachen Hobbyleute und den amtlich bestellten Jäger. Ebenso verhält es sich mit dem Förster. Die Aussage dass irgendjemand die gleichchen Rechte wie die Polizei hat, halte ich für fragwürdig. Es gibt die sogenannte Jedermann-Festnahme, die ich aber nicht für rechtlich abgesichert halte.


    Ein leises Echo im Hinterkopf sagt, dass Ben da mal ein Video zu gemacht hat, ist aber schon ein paar Jahre her.


    Bei der Gültigkeit des Jagdgesetzes, wird keine Unterscheidung zwischen "Hobby"-Jäger und Berufsjäger hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten getroffen.

    Was @outdoorfriend also aus dem Jagdgesetz zitiert hat ist korrekt und der Jäger hat in diesem Falle polizeiliche Rechte, was die Feststellung der Personalien und die Abnahme gefangenen oder erlegten Wildes, Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen sowie Beizvöge anbelangt.


    Das vorläufige Festnehmen oder auch Jedermann-Recht wird im §127 der Strafprozessordnung geregelt:

    §127 StPO

    (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. 2Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

    Dem ambitionierten Bogenschützen könnte, wie benbushcraft schon schrieb, in erster Linie Wilderei vorgeworfen werden. Der Tatbestand ist erfüllt wenn ein Verstoß gegen §1 Absatz (1) , (3) oder (4) des Bundesjagdgesetzes vorliegt. Sprich wenn keine Erlaubnis zur Jagdausübung vorliegt (Jagdpacht, Begehungsschein für Jagdscheininhaber)

    Bundesjagdgesetz
    § 1

    (1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
    (2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.
    (3) Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten.
    (4) Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
    (5) Das Recht zur Aneignung von Wild umfaßt auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.
    (6) Das Jagdrecht unterliegt den Beschränkungen dieses Gesetzes und der in seinem Rahmen ergangenen landesrechtlichen Vorschriften.



    §127 StPO gilt also auch für den Jäger, der den Bogenschützen bzw vermeintlichen Wilderer in seinem Revier antrifft.


    Trotz allem würde ich nicht gleich jeden Bogenschützen im Revier festnehmen, dass würde ich schon reichlich abwägen.

    Wenn mir einer mit Bogen, Gummi-Tierattrappe oder Papierscheibe begegnet würde ich deswegen nicht der Wilderei bezichtigen. Das Gespräch würde ich mit ihm aber trotzdem Suchen damit er auch in Zukunft kein Wilderer wird.

    Bei Verwendung Jagdlicher Spitze sähe das aber schon anders aus.


    Das ist aber nur meine Persönliche Meinung, und keines Falls eine juristische Beratung. Ich bin kein Jurist , nur Jäger. :lol:gewehr


    In diesem Sinne weiterhin viel Spaß beim Bogenschießen :)

  • Ohne dir zu nahe treten zu wollen aber einem Gesetzesauszug infrage zu stellen auf Basis eines Wikipedia-eintrages entbehrt einer gewissen Logik!


    Es ist Lehrinhalt eines jeden Jagdkurses, unabhängig des Standortes innerhalb der Bundesrepublik das man als Jäger, die Feststellung der Personalien sowie die Festsetzung nach § 127 durchführen darf !


    Zumal in dem Beitrag auf Wikipedia ebenfalls die oben genannten Paragraphen genannt sind !


    Zitat

    Zu seinen Aufgaben gehört es u. a. Personen zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten, die in einem Jagdrevier unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen, oder ohne Berechtigung außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, von ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen sowie Beizvögel abzunehmen. Jagdaufseher sind befugt, wildernde Hunde und besitzerlose Katzen zu töten[1].

    Dieses wie auch das folgende Zitat stammen aus dem selben von dir eingestellten Link.


    Des weiteren trifft auf mich der Fall zu sowohl Jäger als auch forstlich ausgebildet zu sein, und uns wurde in einer eigenen Lehreinheit bewusst gemacht wie diese Rechte anzuwenden sind.


    Zitat

    Handelt es sich beim bestätigten Jagdaufseher um einen ausgebildeten Berufsjäger oder ist er forstlich ausgebildet, so hat er innerhalb des Reviers und in jagdlichen Angelegenheiten darüber hinaus die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten und ist Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft[2].

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