Wer mag das gewesen sein?

  • Hallo zusammen!


    Ich war heute mit meiner Familie mal wieder an der Aller. Auf der Suche nach Futter bin ich auf folgende Fährte gestoßen.
    Wer mag wohl diesen Abdruck im Sand hinterlassen haben?


    Hier erst mal ein Bild der Umgebung:


    Und nun die Fährte:

  • Nutrias und Bisamratten sind sog. Neozoen, d.h. sie haben in einem
    Naturschutzgebiet nichts zu suchen, da sie in gewissem Maße Schädlinge
    sind. Also wird es wohl, ein Programm zur Kontrolle dieser Tiere geben.


    Gruß Bushdoc

    Auch dieses Jahr bietet Bushdoc´s School of advanced Survival and Bushcraft wieder folgende Kurse an:
    -Bushcraft ohne Busch
    -Survival ohne zu überleben


  • Bisams sind keine Ratten, sondern eine nordamerikanische "Wühlmaus", mancherorts auch als Kleinbiber gehandelt.


    Bisams treiben ihre Neströhren aufwärts in lockere Uferböschungen. Ähnlich wie beim Biber liegt der Eingang dieser Neströhre unter Wasser. Dichte Populationen gefährden die Sicherheit von Hochwasserschutzanlagen. Deshalb dürfen Bisams in manchen Bundesländern sogar ohne Jagdschein ganzjährig mit Fallen bejagt werden, ggf. erst nach Anzeige bei der Naturschutzbehörde, in anderen Fällen nur durch offizielle Bisamfänger. Im Bushcraft-Kontext also eine gangbare Ergänzung zum vorhaltbaren Trapping-Arsenal für Mäuse und Ratten.


    Die Falle war möglicherweise nicht etwa abgetrieben, sondern gezielt und legal unter Wasser vor einer Bisamkolonie plaziert. Wenn man nur die Population durch Ersäufen dezimieren will und den Fang nicht verwertet, muß die Falle ja auch nicht ständig kontrolliert werden. So verschiebt's die Biomasse einfach nur wieder zurück in den einheimischen Genpool.

    Natur er-leben kann man nicht online am Schreibtisch.
    Dazu muß man ganzjährig immer wieder offline vor die Tür...

  • Ich kopiere hier mal die Antwort des Umweltministeriums Baden-Württemberg aus dem Jahr 2006 auf die Frage nach Bisamjagd her, falls jemand nun doch noch unter die Trapper gehen möcht...


    Rechtsgrundlagen
    Wasserrecht (Pflicht zur Bekämpfung von Wühltieren)
    Die Bekämpfung des Bisams und anderer Wühltiere, die durch ihre Wühltätigkeit die Standsicherheit von Dämmen und Uferbefestigungen usw. gefährden, obliegt nach den §§ 46 ff. Wassergesetz (WG) grundsätzlich dem Träger der Unterhaltungslast der Gewässer. Diese Regelung des WG in der Fassung vom 01.01.1999 ist somit, obwohl die Wühltiere nicht besonders genannt sind, auf Grund der allgemeinen Unterhaltungsverpflichtung die wasserrechtliche Grundlage zur Bekämpfung des Bisams.


    Tierschutz - sowie Naturschutz - einschließlich Artenschutzrecht:
    Nach § 13 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes in der Fassung vom 25. Mai 1998 (BGBl. I S.1105, ber. S. 1818) ist es verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist.
    Nach § 12 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung i.d.F. der ersten Verordnung zur Änderung der Bundesartenschutzverordnung vom 21.12.1999 (BGBl. I. S. 2843) ist es gestattet, Bisame mit Fallen, ausgenommen Käfigfallen mit Klappenschleusen (Reusenfallen) zu bekämpfen, soweit dies zum Schutz gefährdeter Objekte, insbesondere zum Hochwasserabfluss oder zum Schutz gegen Hochwasser oder zur Abwehr von land- oder fischerei- oder sonstiger erheblicher gemeinwirtschaftlicher Schäden erforderlich ist. Die Fallen müssen so beschaffen sein und dürfen nur so verwendet werden, dass das unbeabsichtigte Fangen von sonstigen wild lebenden Tieren weitgehend ausgeschlossen ist. In Naturschutzgebieten ist eine Befreiung von den Vorschriften der jeweiligen Schutzgebietsverordnung erforderlich.


    Weiteres Vorgehen und Hinweise:
    Bei der Bekämpfung des Bisams ist deshalb Folgendes zu beachten bzw. wird in Abstimmung mit dem Ministerium Ländlicher Raum auf Folgendes hingewiesen:
    Fanggeräte:
    In Baden-Württemberg dürfen für den Bisamfang nur Fanggeräte folgender Bauart verwendet werden: Haargreiffalle (nach unten zuschlagend). Fangbügelgröße mind. 15 cm breit und 17 cm lang. Federkraft: Neue Fallen: gespannt mind. 10,0 kp=98,1 N, entspannt mind. 7,0 kp=68,7 N. Bei gebrauchten Fallen müssen die Federn erneuert werden, wenn folgende Werte unterschritten werden: gespannt 8,0 kp=78,5 N, entspannt 5,5 kp=54,0 N.
    Vogelschutz - Köderfallen:
    Der Auslösemechanismus soll so gestaltet sein, dass er nicht durch am Köder pickende Wasservögel ausgelöst werden kann. Fangbügelgröße: Der Abstand von der Köderbefestigung zum Fangbügel muss mindestens folgende Werte haben: seitlich 8,0 cm, nach vorn 11,0 cm.
    Federkraft: Neue Fallen: gespannt mind. 7,0 kp=68,7 N, entspannt mind. 5,0 kp=49,1 N. Bei gebrauchten Fallen müssen die Federn erneuert werden, wenn folgende Werte unterschritten werden: gespannt: 6,5 kp=63,8 N, entspannt: 4,0 kp=39,2 N.
    Aufgestellte Fanggeräte müssen täglich kontrolliert werden. An besonders gefährdeten Stellen (wie z.B. Uferbereiche mit häufigem Publikumsverkehr) dürfen Fanggeräte, insbesondere Köderfallen, nur über Nacht aufgestellt werden. Die Aufstellung der Bisamfanggeräte hat so zu erfolgen, dass eine Gefährdung von Menschen und Tieren nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen ist. Eine Kennzeichnung der Bisamfallen ist nicht vorgeschrieben.


    Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Fang des Nutria im Jagdrecht geregelt ist und die entsprechenden Regelungen zu beachten sind.


    Schulung
    Gemäß § 4 Abs. 1 Tierschutzgesetz darf ein Wirbeltier nur töten, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde, d.h. den Landratsämtern bzw. Bürgermeisterämtern der Stadtkreise, einen Sachkundenachweis zu erbringen (§ 4 Abs. 1a Tierschutzgesetz). Schulungen für nebenberufliche Bisamfänger, Vertreter von Kommunen u.a. können bei folgenden Einrichtungen beantragt werden:


    DEULA Baden-Württemberg GmbH, Lehranstalt für Agrar- und Umwelttechnik, Hahnweidstr. 101, 73230 Kirchheim, Tel. 07021/54831.
    Landesjagdschule Dornsberg, Oberer Dornsberg, 78253 Eigeltingen, Tel. 07774/920188 / Telefax: 07774 /920189.
    Das Umweltministerium behält sich vor, über die WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH bei Bedarf ebenfalls Schulungen für den Bisamfang anzubieten.


    P.S.: Die gezeigte Falle ist eine Reusenklappfalle und darf laut Bundesartenschutzgesetz nicht verwendet werden.


    Grüßle,
    DW

  • Also die Falle hing in einer Weide mit anderen Treibseln. Ich nehme an, dass das letzte Hochwasser sie dort abgeladen hat.
    An der Käfigkonstruktion hängt auch noch eine Schlagfalle. Vielleicht kann man das auf den Bildern nicht so gut sehen.
    Die Schlagfalle ist stark verrostet. Wenn ich das nächste mal dort bin, werde ich sie ganz unbrauchbar machen oder ich nehme sie mit und sie wandert hier auf den Schrott.


    Ich bin nur sehr erstaunt über die Größe des Pfotenabdrucks. Er ist ja fast so groß wie meine Handfläche. Die Bisams, die ich bisher sah, hatten deutlich kleinere Pfoten.
    Die Tiefe des Abdrucks lässt wohl auch eher auf ein Nutria schließen. Der Sand war fest. Bein eigener Abruck mit dem Wanderschuh war nicht viel tiefer.


    Ach ja...ich habe nicht vor für mein Hobby absichtlich Tiere zu töten. Ich mag sie lebendig lieber und bin groß und stark genug mein Butterbrot in den Wald zu tragen. ;)
    Trotzdem interessiert mich wie man sie fangen könnte, wenn man es denn wollte.

  • Nochmal zur Fährte, diese stammt ziemlich sicher von einem Nutria,
    da die "Bisamratte" (Trivialname) wesentlich kleinere Abdrücke
    hinterlässt und auch die Zehen nicht so weit spreizen kann, da die
    "Bisamratte" keine Schwimmhäute besitzt. Das Trittsiegel eines Bibers
    schließe ich auf Grund der dünnen Zehen aus. Biber hinterlasse massiverer
    und plumpere Trittsiegel.


    Grüße Bushdoc

    Auch dieses Jahr bietet Bushdoc´s School of advanced Survival and Bushcraft wieder folgende Kurse an:
    -Bushcraft ohne Busch
    -Survival ohne zu überleben


  • Zitat

    Ach ja...ich habe nicht vor für mein Hobby absichtlich Tiere zu töten.
    Ich mag sie lebendig lieber und bin groß und stark genug mein Butterbrot
    in den Wald zu tragen. ;)


    Trotzdem interessiert mich wie man sie fangen könnte, wenn man es denn wollte.

    Da kann ich Dir für Friedenszeiten nur beipflichten! :D


    Man muß eben auch unterscheiden zwischen dem "Butterbrot-Bushcraft" zu Übungs- und Erholungszwecken und dem hoffentlich nie eintretenden Ernstfall einer ganz persönlichen Apokalypse. Da beruft sich dann auch jeder Betroffene zurecht aus Notwehr auf das berühmte "legal-illegal-sch...egal". Kann man aber auch nur wirklich, wenn man dann wenigstens weiß wie's richtig geht. Auch und vor allem für's eigene Seelenheil. Daher wohl u.a. auch die traditionell hohe Priorität waidgerechten Erlegens und die damit verbundenen Regeln.


    Denn eigentlich gibt's nichts Schlimmeres als ohnmächtig einem Tier sinnlos beim Sterben zusehen zu müssen. Vor allem, wenn man's aus eigener Dummheit nach dem endlich eingetretenen Opfertod nicht mal wirklich verwerten kann.


    Zum Üben und Ausprobieren reicht's ja auch vollauf, anstelle einer frisch abgezogenen Tierhaut z.B. eine gut gewässerte Speck-Schwarte oder eine gekaufte Rawhide zu gerben. Um dabei buchstäblich zu be-greifen, wie das im Notfall mit dem Gerben einer erbeuteten Tierhaut tatsächlich funktioniert. Ein Dank mehr an Mutter Natur!


    Und für's Einweihen des neuen Kochgeschirrs tut's draußen selbstverständlich ein mitgebrachtes Fertiggericht. Nur dann kann man die Eichhörnchen und Karnickel nämlich auch ganz unschuldig als Naturschauspiel genießen. Und verschwendet keinen hungrigen Gedanken daran, wie die wohl "ausgezogen" überm Feuer aussehen würden...


    Hauptsache mal geübt! Dann drischt der Kulturschock des Ernstfalls nur noch als halber Hammerschlag auf die Seele ein.


    Deswegen macht's für's Thema Bushcraft ja auch definitiv Sinn, sich die jeweilige Sachkunde zum Angeln, Jagen, Trapping, Klettern, Funken etc. anzueignen. Auch ohne deutsche Scheine. Im Ernstfall fragt Mutter Natur nämlich nicht nach Pappen, da zählt dann nur noch ob man's wirklich kann.


    Denn im Gegensatz zu Deutschen Scheinen sind die meisten Bushcraft-Skills mindestens europaweit verwertbar.

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  • Also wie kann man sie am besten fangen? Mit dem Knüppel erschlagen ist nicht so toll.

    Vorneweg: Das Bejagen von Kleinsäugern mit Fallen ist wirklich NUR was für die Notwehr im Katastrophenfall. Und verbietet sich deshalb von selbst als "Feldübung" nur so zum Spaß!


    Und selbst im Katastrophenfall fällt's vielen leichter, sich für's tierische Eiweiß auf eine durchgegarte Insektensammlung zu verlegen als die zu Friedenszeiten blauäugig vorgehaltenen Schlagfallen tatsächlich auch einzusetzen. Denn was sich darin fängt, ist nur ganz selten noch ein schöner Anblick.


    Draht-Käfigfallen zum tierschutzgerechten Lebendfang sind im Ernstfall nutzlos, weil im Trail zu sperrig. Deshalb bleiben eigentlich nur Schlageisen oder Survival-Eigenbauten zur Auswahl übrig. Beim eigenhändigen Totmachen hat man kaum wirklich eine Wahl. Entweder einen kräftigen Schlag vor den Kopf mit einem Knüppel oder gegen einen Baumstamm, oder in Ufernähe eben "frisch" in einem Sack ersäufen.


    In allen Fällen: Weglaufen gilt nicht! Das absolute Minimum an Respekt vor der sterbenden Kreatur ist, daß man sie als Hunter-Trapper wenigstens dabei persönlich begleitet. Denn dann liegt's zynischerweise auch im eigenen Interesse, daß es für das sterbende Tier schnell geht.


    Diese gemeinsam verbrachte Zeitspanne vom Leben in den Tod ist mutmaßlich auch der ursprüngliche Funke, aus dem sich der spirituelle Teil aller Kulturen entwickelt hat. Denn selbst Naturvölker haben allesamt eine sich um die Jagd rankende Religion, die sich oft zuerst bei der sterbenden Kreatur für ihren Tod entschuldigt und danach beim "gemeinsamen Vorgesetzten" für die erbeuteten Ressourcen bedankt. Quasi als spiritueller "Nachbrenner" wäre es sogar möglich, daß Aufzucht und Mast zurückgebliebener Jungtiere nach einem Fehlabschuß des Muttertiers eher unfreiwillig den Zündfunken für unsere spätere Viehzucht geliefert haben.

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  • ok wenn man den ganzen Firlefanz wegstreicht bleibt: "Deshalb bleiben eigentlich nur Schlageisen oder Survival-Eigenbauten zur Auswahl übrig"


    Also,wohin am besten mit der Falle? Am Eingang der Löcher (Bisamratte), Welcher Fallentyp, wie sind die Sinne von den Biestern ausgeprägt, was muss man alles wissen? Ich sollte mal an nem Angelteich in RO welche erschlagen war aber nicht erfolgreich.


    Es geht immer viel inhalt durch dieses emotionale Geschwafel verloren.

  • Na ja, über den Fallentyp kann man trefflich streiten!


    Von meinem damaligen Bundeswehr-Fahrlehrer(Falkner) habe ich ein Frettchen bekommen, da er einen Wurf nicht komplett verkaufen konnte. Ich lebte damals an einem Feuerlöschteich und die Bisamratten hatten den "Deich", also die Teicheinfassung fast komplett gelöchert. Fallen von Jägern und Kammerjägern waren nur sehr kurzfristig erfolgreich. Irgendwann ließ ich meinen ausgewachsenen Frettchen-Bock in die Bisambauten(die Eingänge lagen aber auf der trockenen Aussenseite des Teiches, also auf meinem Grundstück!), er hatte beim Freilauf auf dem Grundstück wohl Witterung aufgenommen und sprang im Viereck. Nicht einmal ich konnte ihn ohne dicke Lederhandschuhe anfassen!!! Nach zwanzig Minuten tauchte er wieder auf, blutverschmiert bis hinter die Ohren. ...mit dem Nachbar habe ich danach 24 Bisamkadaver ausgegraben! Er hat ganze "Arbeit" geleistet! Also eine echte "Lebendfalle" sozusagen :lol !


    Grüße
    Lederstrumpf

    __________________________________________________________________________________________________________
    Wer immer mit der Herde geht, kann nur den Ärschen folgen!

  • Ja das Fallenstellen...und töten...und danach verwerten ist nicht Jedermanns Sache.


    Diese Lebendfangkästen werden im Notfall sicher nichts bringen, weil sie zu sperrig sind. Aber um so liebe Tierchen wie Marder zu fangen, und dann umzusiedeln (weil man kein Bock mehr auf ihre Spässe rund ums Haus hat), taugen sie. Zumal dann auch die Nachbarskatzen ne Überlebenschance haben.


    Ich habe lange überlegt ob ich folgendes schreibe:
    Was ich schon erfolgreich gemacht habe waren Schlingen. In Grossbrittanien war das damals erlaubt, und ist es glaube auch heute noch. Karnickel werden dort als Plage gesehen. Die Schlingen durften allerdings nicht "spring loaded" sein, dh. sie durften das Tier nicht erwürgen, weil es irgendwo irgendwie hochgezogen wird. Also durfte die Schlinge das Tier quasi nur an der Flucht hindern. Wir haben damals auch regelmässig kontrolliert...damit das Tier ned lange unnötig zappelt. Und ja, es wurde getötet und gegessen.


    Das Töten und verarbeiten habe ich schon in sehr jungen Jahren gelernt. Wir hatten Stallhasen..und die waren nicht zum streicheln da. Hätte ich ein Problem damit ein Tier zu töten, würde ich auch kein Fleisch essen. Aber das muss jeder selbst für sich entscheiden.


    Was die Bejagung von Neozonen angeht, finde ich es ist notwendig.


    Gruss von der Alb

  • bei uns im Stadtgebiet könnte man die Problemlos mit einem Brötchen am Strick (der alte Portmonai-Trick aus Kindertagen)
    anlocken und eine mit dem Knüppel oder Klappspaten verzwirbeln. :haue
    Die Tierchen sind nämlich trotz (Bußgeldbewehrtem) Fütterungsverbots, bei uns, extrem an den Menschen gewöhnt.
    Natürlich meine ich das eher Scherzhaft... aber funktionieren würde es.


    Alte Schlageisen zb habe ich auch schon ein paar mal auf kleineren Trödelmärkten gesehen, aber das ist wohl eher Glück.
    Es gab früher mal einen recht guten bei uns in einem Dorf 20km nördlich von Halle, aber auch der ist inzwischen eher zum Kitsch-Markt verkommen
    wo man alles mögliche bekommt nur keinen "richtigen" Trödel.
    Wobei ich da gar nicht weiss, es aber vermute, das möglicherweise bereits der Transport der Falle nach Hause
    unter Umständen Probleme bereiten kann... zumindest wird man sich wohl unbequeme Fragen stellen lassen müssen bei einer Verkehrskontrolle.
    Sollte man sich dann gegebenenfalls mal genauer Informieren.

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