Fallenbibel

  • I dont have any better photos as this was made a few years ago,
    but you need 2 piece of sting and a small stick attach one piece of string to one end of the stick and wrap around the ground stake s, secure at the top of the ground stake so any movement will release it. the snare get attached to the other end of the small stick so when the prey enters the snare it releases the trigger .


    On the Ray Mears DVD called northern wilderness there is an extra feature on disk 1 called Eddie sets a tlicho snare . It is easy to see how it works on there . He uses a counter weight stick for the spring instead of a bent green stick like i did


    Hope this helps :)

  • OK just found a better photo, it very easy to set just wrap around the ground stake and secure with the small stick, any movement either direction will set the trigger off




    This trap was made to practice building a trap only and was taken apart after I had finished with my practice :) this is legal in the UK

  • Hallo Gemeinde ,


    mir schwirrt seit einiger Zeit ein ( für mich ) neuer Trigger durch den Kopf.


    Der Käfig soll über einen Stock geführt werden und durch Schwerkraft nach unten fallen.


    Als Trigger ist ein kleiner Ast den ich mit Schnüren am Stock befestige.


    Das Triggerholz ist geschlitzt , die Auslöseschnur wird mit einen Schrotblei ( Angelbedarf )auf die richtige Länge eingestellt.


    An der Auslöseschnung entsprechend Köder anbringen.


    Ich habe versucht den Mechanismus zeichnerisch darzustellen. Am kommenden Wochenende versuche ich mit meinem Junior zusammen die Falle zu bauen ( nur zu wissenschaftlichen Zwecken )




    Gruß razorG

  • Hallo Zusammen


    Ich habe jetzt lange überlegt, ob ich überhaupt etwas von der Falle berichten soll oder nicht. Denn zum einen ist sie in den falschen Händen ein Lebensgefährliches Instrument, und zum anderen ist sie für eine Survivalsituation eher ungeeignet. Jedoch ist es eine echte Bushcraftfalle! Und was auch mehrere User bestätigen können, Arbeitet sie mit einer sagen wir mal Tödlichen präzision.


    Die Bogenspeerfalle


    Bei der Falle handelt es sich eigentlich um eine stationäre Armbrust, nur eben mit gewaltigeren Ausmaßen.



    Den Stock der davor in der Erde steckt markiert den Einschlagpunkt des Speers.


    Das ist sie in gespanntem zustand.


    und hier ist sie entspannt.


    Da ich mit dem Bau sehr beschäftigt war, habe ich nicht viele Bilder gemacht Sorry dafür. Jedoch können mir Manni und TaunusNiva bestimmt mit dem ein oder anderen Bild aushelfen. Auserdem meine ich mitbekommen zu haben, wie beim Melonentest :D ein Filmchen gemacht wurde.


    Noch kurz dazu warum mir die Falle in einer Survivalsituation ungeeignet erscheint, man benötigt dafür unmengen an Schnur(Seil,Drat usw.)und da wir in der Not unser Material nicht verschwenden sollten dieser einwand.


    Gruß Tracker


    PS: @ manni u.TaunusNiva ihr könnt eure Bilder ja mit dazu hängen(das mit der geplanten zeichnung ist nichts geworden) danke dafür.


    So hier nun der link mit dem kompletten entstehungsprozess der Falle. Ein Herzliches Dankeschön nochmal an TaunusNiva für die Herforragende dokumentation.


    https://picasaweb.google.com/1…jSlvq51AE&feat=directlink

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  • Also ich muß gerade einmal etwas loswerden:


    Ich habe mich hier bei diesem Forum aus verschiedenen Gründen angemeldet, einer der wichtigsten war der sehr faire Umgang miteinander. Der Beginn dieses Threads unterstreicht, dass meine Entscheidung richtig war! Ich freue mich sehr, dass hier (jagd-)rechtliche Einwände nicht als "OT-Geblubber" gebrandmarkt werden sondern sachlich diskutiert werden können und dankbar als ernstgemeinte und ernstzunehmende Hinweise angenommen werden. :daumen Das nur mal kurz als OT...


    Ansonsten dürfte klar sein, dass diese Fallen häufig von Bushcraft-Freunden im Ausland angefertigt wurden. Auch passiert es einem hin und wieder, dass man auf seinen Streifzügen über eine solche Falle im Walde stolpert - dies sollte man dann natürlich auch mit Fotos dokumentieren. Zumal die Funktionsweise ja nun einmal echt faszinierend ist. :unschuld


    Beste Grüße vom Waldner

  • Hallo,
    ich muß hier auch mal meinen Senf dazu geben:
    Salad: Nice construction.
    FrankD: Bist Du ein Jäger? Ich vermute ganz dreist: Nein, denn sonst wüsstest Du (so wurde uns das im Jagdkurs beigebracht), dass das Jagdgesetz nur für Jäger gilt. Das heißt ganz konkret: Du darfst deine Fallen auf Kanin und Haarraubwild auf eigenem Grund und Boden stellen. Das was Du beachten musst ist das Tierschutzgesetz. Widerei also StGB und dergleichen ja sowieso. Also entweder lebend fangen, oder Fallen nutzen die schnell töten (das ist allerdings nicht mäher definiert, es gibt jedoch ein Gutachten von der Uni (Bayreuth glaube ich) das besagt, dass es tierschutzrechtlich in Ordnung ist, wenn das Tier innerhalb von dre Minuten verendet). Wenn ich auf den Paragraphen stoße, werde ich den auch nochmal zum besten geben, wenn Interesse besteht.
    Liebe Grüße,
    Christian

  • FrankD: Bist Du ein Jäger? Ich vermute ganz dreist: Nein, denn sonst wüsstest Du (so wurde uns das im Jagdkurs beigebracht), dass das Jagdgesetz nur für Jäger gilt.

    Hallo,
    vielen Dank für diese Information. Ich würde nun gerne das Geld das ich mit meiner Firma in die Beratung eines Fachanwaltes für Jagdrecht investiert habe zurück fordern. Kannst Du mir auch einen Beweis für diese These liefern? Eine Quellenangabe, irgendwas? Das würde mir wirklich weiter helfen um dem Anwalt klar zu machen, dass er mich falsch beraten hat und ich nun mein Geld wieder haben möchte.


    grüße,


    Frank


    p.s.
    Das währe ja wirklich unglaublich schön ,wenn das Bundesjagdgesetz nur für Jäger gelten würde. §15,1: "Wer die Jagd ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten (§ 25) vorzeigen. Zum Sammeln von Abwurfstangen bedarf es nur der schriftlichen Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten. Wer die Jagd mit Greifen oder Falken (Beizjagd) ausüben will, muß einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein mit sich führen." d.h. wenn ich kein Jäger bin, brauche ich mich nicht aus zu weisen und brauche auch keinen Jagdschein um die Jagd aus zu üben. Jipiiii! Ich fürchte allerdings, dass meine Freunde verfrüht ist und manch einer lieber nochmal seine Nase in die Gesetze steckt, bevor er unbelegbare Behauptungen aufstellt. Nix für ungut, aber Unsinn bleibt Unsinn.

  • Hallo,
    bleib bitte erstmal daheim! :)
    Du hast nur das gelesen, was Du wolltest ;) StGB gilt auch für Otto Normalbürger. Da steht in §292 StGB, dass nur Jäger die Jagd ausführen dürfen. Wenn Du nun einen Habicht entführst und einem Polizisten erklärst, dass der dir deine Mahlzeiten (die Kaninchen) in Notsituationen besorgt, dann ist das Wilderei. Das letzte Stückchen, dass dir von deinem Jagdrecht geblieben ist, ist die Bejagung von Kanin und Haarraubwild auf deinem Grundstück. Und da kommt das Jagdgesetz wieder ins Spiel: 200m um befriedetes Gebiet (Gemeinden, Wildgehege und dergleichen) ruht die Jagd. Da kann eine Rotte Wildschweine sitzen und der Jäger darf nicht schießen. Du hingegen darfst dir deine Kaninchen holen -derJäger darf das nicht, auch wenn Du ihn bittest. Der leiht die im besten Fall noch das Equipment aber selbst darf er dort nicht jagen. Das meine ich mit Jagdrecht geht nur Jäger an. Alles andere bleibt bestehen. Erzähle also bitte keinem, ich hätte dich mit Schlingen auf Hirschjagd geschickt. ;)
    Liebe Grüße
    Christian
    P.S. Ich werde nochmal bei unserem Ausbilder nach dem Paragraphen fragen. Der kennt sich da gut aus.

  • Hallo zusammen
    und zur Jagdausuebung gehoert das :schlaubi - Aufsuchen,Nachstellen Erlegen und Aneignen das heist ganz klar wenn ich gezielt in den wald gehe und Wild suche oder, dem Wild auflauere verstosse ich bereits gegen geltendes Recht noch kurz als einwand.
    Und ja ich bin Jaeger! Auf eigenem Grund und Boden gilt aber nur, wenn er groesser als 75 ha oder groesser ist. Denn dann ist es eine Eigenjagd, auf der Haarraubwild sowie Nager und Schadnager, vom Grundeigentuemer mit Behoerdlicher Genemigung unter beruecksichtigung des Tier und Artenschutzgesetzes selbst Nachgestellt werden darf. Weitere ausnahme ist ein Grundstueck welches voll Eingefriedet ist und es darueber hinaus in Befriedetem Bezierk liegt. :schlaubi


    Die Genehmigung ist nur fuer die Fallenjagd, welche nur mit gesetzlich erlaubtem Fanggeraet durchgefuert werden darf.
    Es ist aber peniebel darauf zu achten das das Grundstueck, nicht weiter als 500 m ueber den Befriedeten Bezierk hinaus reicht.Wenn es kleiner wie 75 ha ist den dann ist es automatisch teil einer Jagdgenossenschaft welche verpachtet werden muss an einer Jagderlaubnisscheininhaber. Wenn du hier jetzt deine Fallen aufstellst, verstoest du bereits wieder gegen das Jagdrecht und du musst mit einer Anzeige wegen Wilderei rechnen auch wenn es dein Grund und Boden ist.


    Zum Thema Fallen die Schnell Toeten und nicht naeher beschrieben musste ich lachen und dich jetzt fragen hast du ueberhaupt den Jagdschein?
    Denn es ist bei den sogenannten Totschlagfallen(Schwahnenhals,Abzugseisen) sogar die Kraft in Nm vorgeschrieben welche sie mindestens haben muessen.

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  • P.S. Ich werde nochmal bei unserem Ausbilder nach dem Paragraphen fragen. Der kennt sich da gut aus.

    Hi,
    ich glaube das ist besser. Du hast übrigends richtig geraten ich habe keinen Jagdschein, dafür allerdings 2 Mitarbeiter die einen haben und als bei uns das Thema auf Fallenstellen für unsere Seminare aufkam machten die mich auf die Problematik aufmerksam. Einige Euros später und ein paar Besuche bei Anwälten die sich Jagdrecht auf die Fahnen schrieben war dann klar, dass es kein Schlupfloch und keine Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung gibt. Da ich auch Gesetzte die mich nerven immerhin respektiere und mir die Konsequenzen für mich (läppische 4 stellige Strafe wegen Ordnungswiedrigkeit) und viel mehr für meine Mitarbeiter fürchte (Verlust der Zuverlässigkeit als Jagdscheininhaber - ich denke das sagt Dir was) will ich das auf keinen Fall riskieren.


    Ich persönlich hätte es übrigens netter gefunden, wenn Du Deine obrige Behauptung erst geschrieben hättest, wenn Du sie auch belegen kannst.


    Aber keine Sorge, der Atlatl steht immer noch im Schrank. ;)


    grüße,


    Frank

  • Hallo miteinander!


    Da mich diese "Problematik" interessiert möchte ich gerne etwas fragen. Vor allem die Waidmänner
    unter Euch!
    Sowohl das Bundesjagdgesetz, als auch das Strafgesetzbuch fußen auf der Tatsache, dass ich "erkennbar,
    und/oder in Absicht, Wild nachstelle, erlege oder einem Dritten zueigne". Beide Gesetze setzen also
    diese Absicht voraus.


    Im "Übungsfall" habe ich aber diese Absicht gar nicht! Ich kann ja auch belegen, dass ich diese nicht habe.
    Welcher Jäger, Beamte, etc. kann schon ernsthaft annehmen, dass ich mit einem "Totschlaggewicht" eines
    armdicken Ästchens oder der Schnellkraft eines fingerdicken Bäumchens wirklich Wild fangen will... :pille !?
    Zur Erläuterung des Prinzips mittels Auslösung reicht ja sogar der mitgeführte Trekkingstock!!!
    ...bei der Springfalle sollte man jedoch auch beim kleinsten Bäumchen das Auge
    aus dem Weg nehmen... :lachtot (...kleiner Insider!)
    Kann ich damit nicht etwas Glaubhaftigkeit erzeugen?


    Grüße von Lederstrumpf

    __________________________________________________________________________________________________________
    Wer immer mit der Herde geht, kann nur den Ärschen folgen!

  • Hallo Mitforisten,


    damit ich nicht OT werde, möchte ich ersteinmal meinen Dank für die schönen Fotos an Salad und Tracker aussprechen - auf das Video bin ich auch gespannt :pop


    Zum Jagdrecht möchte ich kurz erwähnen, dass es tlw. auch unterschiedliche Handhabungen in den Landesjagdgesetzen gibt. Daher kann ich nur zur Situation in Schleswig-Holstein belastbare Fakten liefern:
    Hier wäre das bloße Aufbauen von Fallen für Übungszwecke schon strafbar (siehe auch parallel BJG §19), da zu benutzende Fallen "getüvt" sein müssen. Der Fallensteller muß zudem ein entsprechendes Seminar zur Fallenjagd absolviert haben. Hier gibt es dazu einige Hintergünde:
    http://www.fangjagd-sh.de.tl/
    Das Bundesjagdgesetz gilt übrigens nach meinem Kenntnisstand sehr wohl auch für Nichtjäger, so habe ich das zumindest damals beim Jagdkurs gelernt und halte es auch für sinnvoll. Es gibt in D nun einmal spezifische Gesetze für spez. Teilbereiche, aber das hat wohl eher mit Gesetzgebungsverfahren und Übersichtlichkeit zu tun - sonst könnte man ja auch ein GfA (Gesetz für Alles) mit unendlich vielen §§ machen... Die Folgen eines Geltungsbereiches nur für Jäger hat ja Frank sehr humorig dargestellt - Danke dafür (würde mich auch noch über weitere Infos zu dem Thema von Deiner Fachrechtsberatung freuen, da dieses Thema doch ganz schön Zunder beeinhaltet).


    @ Lederstrumpf: Einen Ausweg sehe ich schon, nur sollte der vielleicht von unserem Forums-Justiziar :schlaubi (haben wir sowas?) gegengelesen werden, da ich mir da jetzt selbst nicht so sicher bin: Für Mausefallen benötigt man ja keinen Fallenschein, und es gibt da ja auch einen Haufen Patente und Ideen. Auch gehört die Maus ja nicht zum jagdbaren Wild nach BJG - im Zweifel dürfte man also gegen hartnäckige Beutenager mit schweren Geschützen/Schlingen aufwarten (Hinweis: Bei der Schlinge wäre dann aber Klärungsbedarf). Hm, stelle mir gerade die Wirkung von Trackers Falle vor... :zensiert

  • Lederstrumpf
    Eigentlich nicht denn du kannst alles behaupten die Beweise sprechen immer gegen dich sagen wir mal so wo kein klaeger da kein Richter!
    Wie willst du einem Jaeger oder Polizisten den klar machen das du das nur zur uebung machst einem Jaeger vielleicht aber du hast ja selbst gemerkt bei den Totschlagfallen es braucht sein Gewicht, das sie funktionieren. Auserdem willst du ja bein ueben sehen ob die Fallen richtig funktionieren deshalb baust du sie auch richtig. Das was ich auf dem Treffen in der Pfalz gezeigt hab, war eben nur das ZEIGEN! die einzige die wir sagen wir mal einigermassen richtig gebaut haben, war die Bogenspeerfalle. Wenn wir sowas auf nem Treffen machen und es kommt ein Jaeger dann gibt es eigentlich kein problem den so laut wei es da ist wird da nichts gefangen. Auserdem stehen ja da immer ein Paar Leute rum denen der Aufsteller was erklaert.Und danach bauen wir die Dinger wieder ab und fertig ists. Aber wenn du jetzt, sagen wir mal allein im Wald bist und baust so eine Falle fuerchte ich, wirst du troz aller erklaerungsversuche eine Anzeige wegen Wilderei bekommen.(Ausser dein Gegenueber hat sehr viel interesse :bcplove an Bushcraft und noch mehr verstaendniss dafuer)


    Gruss Klaus

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  • Die Folgen eines Geltungsbereiches nur für Jäger hat ja Frank sehr humorig dargestellt - Danke dafür (würde mich auch noch über weitere Infos zu dem Thema von Deiner Fachrechtsberatung freuen, da dieses Thema doch ganz schön Zunder beeinhaltet).

    Hi,
    das hatten wir in Beitrag 6 und in Beitrag 7 kam die relativ klare Ansage der Forenleitung hier keine juristische Diskusion draus zu machen, dich ich natürlich auch respektiere. Ich hätte da auch nichts mehr zu geschrieben, wenn c.kaestner nicht auf so so einfache Art und Weise meinen gestrigen Abend erheitert hätte.


    Ich denke (hoffe), dass in den Beiträgen hier genug juristische Infos und Ansatzpunkte für jeden drinnen sind um sich ein Bild über mögliche rechtliche Folgen dieses Aspektes seines Hobbies zu machen.


    grüße,


    Frank

  • Hallo ihr Lieben, um noch einmal kurz bei der "Abbildung" einzuhaken...
    Ich hatte vor einigen Jahren mächtig viel Rennerei, wegen einer ähnlich gelagerten Angelegenheit, dabei ging es um die bildliche Darstellung eines "an sich" verbotenen Gegenstands in einem Firmenlogo ... also eigentlich eine recht lächerliche Angelegenheit, welche von übereifrigen Mitarbeitern des Ordnungsamtes auf mehrere gerichtliche Instanzen aufgeblasen wurde ... Die Moral von der Geschichte war dabei, das alle beteiligten Richter einstimmig sagten "Die Abbildung eines verbotenen Gegenstands alleine, ist in keinster Art und Weise Strafbar!" - Es ist ja nur ein Bild davon und nicht der Gegenstand selbst, ein Bild kann keinem Schaden zufügen! - Ich denke, bei einem Bild von einer Falle wird das ebenso gelagert sein - Das Bild erschlägt ja kein Fieh!!!


    Schwieriger wird es wenn es um den Bereich "Anleitung" geht ... Klar kann man sagen, man erklart eine Falle um deren Funktionsweise zu erläutern ABER wenn man will könnte man darin auch, naiver Weise, den § 111 StGB "Öffentliche Aufforderung zu Straftaten" erkennen ... In wie weit es Juristisch einwandfrei ist, sich vom "Gebrauch von Fallen zu jagdlichen Zwecken" zu Distanzieren, jedes mal wenn man etwas hierüber schreibt, entzieht sich meiner Kenntnis - Allerdings wenn man solche Themen nicht unbedingt öffentlich im Forum bearbeitet und zudem den Vermerk auf die Rechtslage, dem Thema voranstellt, zeigt man wenigstens das man verstanden hat, das es in Deutschland eben nicht ganz so legal ist, wie in der Nase bohren - Man ist zwar nicht zu 100% auf der sicheren Seite, aber man erklärt ganz klar das es einem eben NUR um die Funktionsweisen geht und nicht um das erlegen von Wild oder Menschen!


    Immerhin gibt es im Netz und im Buchladen unzählige Seiten, die auch die Funktionsweise vom z.B "Masseverschlüssen", "Wirkweisen von Treibladungsgasen" usw. bei Schusswaffen erklären - Das bedeutet aber NICHT das die jeweiligen Autoren dazu aufrufen, Waffen oder Waffenteile selbst zu Basteln.

    Versteht mich nicht falsch ABER Erbswurst ohne Beef Jerky ist theoretisch möglich - Aber sinnlos!!!



  • Thanks for contributing this trap to the thread :) great work my freind :)
    I am hoping some other may want to post photos of there "PRACTICE" traps as well


    Dank für den Beitrag dieser Falle auf den Thread :) großartige Arbeit mein Freund :)
    Ich hoffe, einige andere möchten, um Fotos von dort "PRAXIS" Fallen sowie verfass

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