Fallenbibel

  • Hallo,
    ich dachte, ich es wäre interessant einen thread zu beginnen, in dem wir alle Fotos von Fallen, die wir entweder selber gebaut haben oder über die wir im Internet interessante Informationen gefunden haben, einstellen können.


    Im folgenden findet Ihr Fotos von drei traditionellen Fallen, die ich vor ein paar Jahren zu bauen gelernt habe.


    Die erste Falle nennt sich "Paiute deadfall"-Falle. Diese Falle wurde von den Indianern in Steinwüsten genutzt, um Kleintiere zu fangen.






    http://i1230.photobucket.com/a…naper1/stuff/P1000127.jpg



    Die zweite Falle nennt sich "Figure of Four"-Falle. Diese Falle wurde weltweit von vielen verschiedenen Stämmen genutzt.






    http://i1230.photobucket.com/a…naper1/stuff/P1000128.jpg



    Die dritte Falle ist einer 'Tlicho Snare" nachgeahmt. Ich habe die Bauweise leicht abgeändert. Traditionell wird ein Gegengewicht anstelle eines unter Spannung gebogenen Stocks genutzt. Ein Gegengewicht stand mir jedoch zum Zeitpunkt des Baus nicht zur Verfügung. Diese Falle wurde in den Wäldern Alaskas und Kanadas von den nordamerikanischen Ureinwohnern genutzt












  • Bei den Fallenthemen, bin da gerade gut drinn in dem Thema, nach profesioneller juristischer Beratung wegen meiner Survival Seminare, gibt es das Problem, dass es in Deutschland stark reglementiert ist.


    Nach zu lesen im Bundesjagdgesetz, §19, Sächliche Verbote, 8. (Verboten ist) Schlingen jeder Art, in denen sich Wild fangen kann, herzustellen, feilzubieten, zu erwerben oder aufzustellen;


    Dies ist eine Ordnungswiedrigkeit die bei uns hier in NRW eine Strafe von 250-4000€ nach sich ziehen kann. Jagdscheininhaber haben auf diesem Weg einen schnellen Weg gefunden in Schwierigkeiten zu geraten, Normalbürger können hier schnell arm werden.


    Also gut überlegen, welche Fotos ihr hier rein Stellt. Es sollten nur Bilder aus Ländern sein, in denen die dargestellte Fallenart auch legal ist.


    grüße,


    Frank

  • Hi,
    es ist illegal sie herzustellen und sie auf zu stellen. Unabhängig vom Zweck und übrigends auch vom Ort. Ich habe zu dem Thema gerade eine intensive juristische Beratung wegen meiner Survival Kurse hinter mir bei einem Fachanwalt für Jagdrecht. Es gibt, so weit es im Moment aussieht, noch nicht einmal die Möglichkeit irgendwo eine Ausnahmegenehmigung für Schlingenfallen zu beantragen. In der konkreten juristischen Fragestellung für die ein paar Euro ausgegeben habe, ging es genau darum Fallen zu übrungszwecken auf zu bauen, sie nicht eine Sekunde unbeaufsichtigt zu lassen und sie sofort wenn sie nicht mehr gebraucht werden ab zu bauen. Quintessenz des ganzen: Es bleibt eine Ordnungswiedrigkeit mit den oben genannten Bußgeldern.


    Die Aussage von Joe Vogel ist juristisch falsch. Richtig wäre: Das ist hier Privatgrund, wo kein Kläger, da kein Richter. Ich für mich, werde mich in meinem Betrieb auch an diese Gesetze halten, was andere machen geht mich nichts an. Derzeit schaue ich mir das benachbarte Ausland wie es da juristisch aussieht an. Aber das ist eine andere Geschichte.


    In einem Forum, wo jeder im Netz rein schaun kann, kann sie die Sache mit wo kein Kläger, da kein Richter, schnell ändern - falls ein unterbezahlter, gelangweilter Anwalt auf die Sache aufmerksam wird.


    Salad: Ja, es ist illegal.

  • Okay, eins vorweg: Ich möchte hier keine juristische Diskussion heraufbeschwören, ob die Sachlage jetzt so streng ist wie Frank schildert entzieht sich meiner Kenntnis. Da ich aber auch mit etlichen Paragraphen zu kämpfen habe und im einschlägigen Bereich tätig bin, traue ich mir doch zu, Gesetze lesen zu können.


    Zitat

    § 19 I Nr. 8 BJagdG: Verboten sind Schlingen jeder Art, in denen sich Wild fangen kann, herzustellen, feilzubieten, zu erwerben oder aufzustellen;


    Es ist nicht verboten, Schlingen aufzustellen, sondern Schlingen, in denen sich Wild fangen kann. Auf umfriedetem Gelände, in der Werkstatt oder der Wohnung, ist es unmöglich mit einer Schlinge Wild zu fangen. Punkt 1. Punkt 2: Auslöserfallen wie die Pajute oder der 4er Auslöser sind keine Schlingenfallen. Das Her- und Aufstellen fällt somit nicht unter das Jagdgesetz, lediglich die Verwendung nach § 19 I Nr. 9 BJagdG, DAS BEDEUTET_ Wird die Falle erkennbar oder in der Absicht aufgestellt um Wild zu fangen oder zu erlegen, dann ist es eine Straftat nach § 292 I Nr.1 StGB (Wilderei).


    Ich bin kein Jurist und beim Auslegen von Gesetzen gibt es Ermessensspielräume. Wenn Frank da einen Jagdexperten an der Hand hat, dann wird da schon was dran sein, meine obige Schilderung ist lediglich meine Auslegung der Vorschriften. Deswegen hat Frank sicherlich Recht wenn er davor warnt unbedacht Bilder einzustellen. Aber auch hier gilt: Es muss eine offensichtliche Straftat erkennbar sein, ein Foto von einer Ordnungswidrigkeit wird die Jagdbehörde schwerlich interessieren.


    Bitte bitte: Ich möchte hier keinen Streit vom Zaun brechen :) , ich weiß wie solche Diskussionen in ähnlichen Foren gelaufen sind. Ich für meinen Teil möchte Fähigkeiten erlernen die mich in die Lage versetzen ohne Hilfsmittel in der Natur zu überleben (ob ichs brauche steht auf einem anderen Blatt... ich will es lediglich können ^^) und dazu gehören auch Fertigkeiten die durch offizielle Gesetze nicht gedeckt wären. Daher:


    wo kein Kläger, da kein Richter

  • Ich wollte auch auf keinen Fall eine juristische Diskussion lostreten, sondern lediglich hier eine Information zu Verfügung stellen, die ich mir vor kurzem eingekauft habe. Es ist auch nicht meine Auslegung, ich habe in dem Gespräch mit meinem Anwalt auch nach Auslegungsvarianten gesucht und am Ende kam immer das gleiche raus: Wenn ich mich auf juristisch sicherem Boden bewegen will, geht das auf deutschem Boden nicht. Insbesondere Schlingenfallen, aber auch andere Fallenarten, wobei es da unterschiede von Bundesland zu Bundesland gibt. Das war aber der Punkt wo ich aus der Geschichte ausgestiegen bin. Survival Relevant sind neben den improvisierten Totschlagfallen, vor allem die Schlingenfallen.


    Doch eine Kleinigkeit noch, und dann halte ich auch die Finger still:

    Zitat

    Wird die Falle erkennbar oder in der Absicht aufgestellt um Wild zu fangen oder zu erlegen, dann ist es eine Straftat nach § 292 I Nr.1 StGB (Wilderei).

    Zutreffend ist §292 Nr 2 StGB (schwerer Fall der Jagdwilderei) Während die einfache Jagdwilderei mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe belegt ist, ist der Schwere Fall mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren zu bestrafen.


    Wer nun was mit dieser Information anfängt, ist mir relativ egal. Ich muss hier niemanden von irgendwas überzeugen, ich wollte nur nett sein. Wer´s in den falschen Hals kriegt, Sorry - es war nur gut gemeint.


    grüße,


    Frank

  • Deine Hinweise sind schon vollkommen in Ordnung und passen auch zum Thema, Frank.


    Was ich mich an dieser Stelle aber gerade frage – und das dürfte vor allem anderen Forums- relevant sein: ist das bloße Bilder einstellen und das Erklären von Fallen schon eine eventuelle Aufforderung zu einer Straftat? Wenn nicht, sollten wir nämlich nichts zu befürchten haben, denn sich z. B. über Fallen unterhalten darf man ja wohl (hoffentlich) noch in Deutschland.


    Lieben Gruß,
    Ilves

  • Noch ist es nicht soweit daß man sich über solche Sachen nicht unterhalten darf !


    Es ruft ja hier keiner dazu auf solche Sachen zu machen !


    ----- Und die Theorie ist noch nicht strafbar!

    "Glaube mir, denn ich habe es erfahren, du wirst mehr in den Wäldern finden als in den Büchern!
    Bäume und Steine werden dich lehren, was du von keinem Lehrmeister hörst."


    Love many, trust few, and always row your own boat. The more you know, the less you need!


    DES KELTEN SEITE

  • Zitat

    Noch ist es nicht soweit daß man sich über solche Sachen nicht unterhalten darf !
    Es ruft ja hier keiner dazu auf solche Sachen zu machen !
    ----- Und die Theorie ist noch nicht strafbar!


    Das meinte ich.
    Dann ist doch alles klar ;)

  • Wer´s in den falschen Hals kriegt, Sorry - es war nur gut gemeint.


    Frank, ich glaube nicht dass es jemand in den falschen Hals gekriegt hat. Es gibt eben auch verschiedene Auslegungen. Dein Gespräch mit deinem Anwalt bestätigt das ja auch.


    Niemand will die anderen von seiner Auslegung überzeugen. Das ist ja der Punkt, man kann bei einer Sache die sogar von den Rechtsgelerten nicht eindeutig beantwortet werden kann, nicht zu einem Ergebnis kommen. Trotzdem ist es wichtig und interessant die verschiedenen Meinungen und Sichtweisen zu hören


    Liebe Grüsse
    draussen

  • Das war auch die Idee meines Anwaltes: Ich solle Schautafeln zeigen, oder amerikanische Videos oder sowas. Als Anwalt ist er gut, aber er hat leider keine Ahnung von Didaktik. Wie oben beschrieben, Bilder ja, aber dann nicht nach dem Motto: Schaut mal hier was ich tolles letztes Wochenende im Schwarzwald gebaut habe. Das kann ins Auge gehen, und um mehr ging es mir nicht.


    grüße,


    Frank

  • @ FrankD,


    ich finde es gut, dass du hier deine umsichtige Warnung hereingestellt hast. Für mich kam das sehr freundlich und fürsorglich rüber, denn das "Glashaus Internet" mit den überall angesiedelten Abmahnparasiten verlangt solche Vorsicht!


    Damit untersteichst du auch den latenten Anspruch dieses neuen Forums, dass wir uns als virtuelle Gemeinschaft verstehen können.


    ich finde dies echt klasse!


    --Parzival---


    P.S: Ich hatte in letzter Zeit auch mit dem Gedanken gespielt, einmal solch eine Falle zu üben. Jetzt weiß ich, dass ich es besser sein lasse. Danke dafür!

  • Hey Leute,


    macht euch doch keine Gedanken über die Anwälte und die Auslegung von Recht und Wahrheit. Fakt ist doch:


    - im jurisitischen Deutschland ist Recht und Wahrheit leider nicht dasselbe,
    - im Streit einigt sich ein Teil der Anwälte auf eine "Wahrheit",
    - vom Rest bekommt die Hälfte aller Anwälte "Recht" zugesprochen - hoffentlich aber nicht immer wahrheitsgemäß!
    - trotzdem verdienen alle Anwälte daran! (Spätestens hier hört die Gerechtigkeit auf!!!)


    Mann, wenn ich mit so einer Erfolgsquote arbeiten würde, wäre ich schon lange weg vom Fenster!


    @wildhog: kann man eigentlich im Forum einzelne Themen wie dieses auf "intern" schalten? Das wär doch was!


    Und vielleicht solltest du diese kleine Rechts-Diskussion vom Thema abtrennen und verschieben...



    Lieben Gruß!

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